Gesamtvolumen für Landeshaushalt 2023/2024 erhöht sich auf rund 123,84 Milliarden Euro
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat nach insgesamt sechs Sitzungen am Freitag, 2. Dezember 2022, seine Beratungen zum Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 abgeschlossen. „Das Gesamtvolumen des Haushalts hat sich aufgrund der vom Ausschuss beschlossenen Anträge um rund 2,39 Milliarden Euro auf 123,84 Milliarden Euro für die beiden Jahre erhöht“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir. Das entspricht einem Plus von 1,96 Prozent.
Die Beratungen fanden zwischen Mitte November und Anfang Dezember statt. Auf der Tagesordnung standen 17 Einzelpläne mit insgesamt über 200 Kapiteln und knapp 5000 Seiten. „Der Finanzausschuss hat insgesamt 587 Anträge behandelt“, berichtete der Vorsitzende. Das waren 54 Anträge mehr als beim Landeshaushalt 2022. Von den nun behandelten 587 Anträgen wurden 274 Anträge angenommen. Der Haushalt für das Jahr 2023 beträgt nun rund 62,86 Milliarden Euro. Das entspricht im Vergleich zum Haushaltsentwurf einer Erhöhung um rund 1,82 Milliarden Euro bzw. 2,97 Prozent. Für das Jahr 2024 umfasst der Etat des Landes rund 60,98 Milliarden Euro. Das sind 571.481 Euro bzw. 0,95 Prozent mehr als im Entwurf vorgesehen.
„Ein so komplexes Thema wie der Landeshaushalt mit seinen Zehntausenden Einzelpositionen erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Disziplin“, sagte Martin Rivoir nach Abschluss der Beratungen. Er dankte allen Beteiligten der Fraktionen, der Ministerien, des Rechnungshofs sowie der zuständigen Ausschussreferentin für deren großen Einsatz im Zuge der Haushaltsberatungen. Trotz teilweise unterschiedlicher Meinungen der Fraktionen bei einigen Punkten sei zwar hart, aber stets sehr sach- und zielorientiert gearbeitet worden. „Die gute Arbeitsatmosphäre und die sehr gute Vorarbeit zu den Beratungen haben dazu beigetragen, die Tagesordnung im vorgesehenen Zeitplan abzuarbeiten“, betonte Martin Rivoir.
Der Landeshaushalt umfasst die Etats für alle Ministerien, für den Landtag, den Rechnungshof, den Verfassungsgerichtshof sowie für den/die Landesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die zweite Lesung des Landeshaushalts steht an den Plenartagen am 14., 15. und 16. Dezember 2022 an. Die abschließende dritte Beratung ist für den 21. Dezember 2022 geplant.