Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes

Fristen zum Gewässerausbau werden gestreckt Stuttgart. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP zur Änderung des Wassergesetzes wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landtags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Dr. Walter Caroli, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 29. September 2005, mitteilte, muss nach heutigem Recht beim Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit mit dem Bau begonnen werden, ansonsten tritt der Planfeststellungsbeschluss außer Kraft. In Zeiten der angespannten Finanzsituation der öffentlichen Hand sehen CDU und FDP/DVP diese Fünfjahrespflicht als zu kurz an. Im Sinne einer höheren Investitionssicherheit bei Gewässerbauvorhaben soll diese Frist auf acht Jahre angehoben werden. Weiter soll die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Frist um höchstens fünf Jahre eingeführt werden, wenn der Träger der Ausbaulast dies beantragt. Dem widersprach die SPD vehement, indem sie darauf hinwies, dass Baden-Württemberg 570 Millionen Euro aufwenden müsse, um einen wirksamen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die im Haushalt eingestellten 23 Millionen Euro ließen den Verdacht zu, dass mit dem neuen Gesetz die doch so dringenden Baumaßnahmen zeitlich gestreckt werden sollen. „Hochwasserschutz ist Menschenschutz und verträgt keinen Aufschub“, so die SPD-Fraktion in einer abschließenden Erklärung.