Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer passiert Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags

Stuttgart. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, die Grunderwerbsteuer von bisher 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zu erhöhen, hat am heutigen Donnerstag, 20. Oktober 2011, den Finanz- und Wirtschaftsausschuss passiert. Für den Entwurf stimmten die Regierungsfraktionen Grüne und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen CDU und FDP/DVP. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mit. Die zweite und damit endgültige Lesung des Gesetzentwurfs erfolge in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch, 26. Oktober 2011, so Wolf. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei in der ersten Novemberwoche 2011 zu rechnen. Der Ausschussvorsitzende wies darauf hin, dass die Länder lediglich bei der Grunderwerbsteuer die Höhe der Steuereinnahmen allein bestimmen könnten. Auf dieser Grundlage wolle die grün-rote Landesregierung den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer von bislang 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage anheben. Man erhoffe sich dadurch ab 2012 jährliche Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 355 Millionen Euro. Die Mehreinnahmen wolle das Land für einen Pakt mit den Kommunen zum Ausbau der Kinderbetreuung verwenden. Während die Befürworter der Steuererhöhung argumentiert hätten, diese Maßnahme sei zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme und zur Erfüllung einer wichtigen gesellschaftlichen Daueraufgabe unumgänglich, hätten die Gegner des Gesetzentwurfs auf die dadurch drohende Mehrbelastung von Privathaushalten und Wirtschaftsunternehmen hingewiesen und den Entwurf als „unsozial und ungerechtfertigt“ bezeichnet, berichtete Wolf.
Einen Antrag der CDU-Fraktion, die Landesregierung solle sich beim Bund für eine steuerliche Begünstigung selbst genutzten Wohneigentums vergleichbar der wegfallenden Eigenheimzulage einsetzen, lehnte der Ausschuss nach Angaben Wolfs mehrheitlich ab. Abgelehnt worden sei ebenfalls das in diesem Antrag enthaltene Anliegen, beim Bund eine Steuerreform anzustreben, wonach der Bestandserwerb einer Immobilie im Innenbereich gegenüber dem Erwerb eines Grundstücks auf der grünen Wiese begünstigt würde.