Gespräch mit der Landes-Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner
Stuttgart. Am Donnerstag, 29. Juni 2017, kam Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner zu einem Gespräch in den Ausschuss für Soziales und Integration. „Die 41-Jährige Sozialpädagogin sitzt selbst im Rollstuhl und ist die erste persönlich Betroffene im Amt der baden-württembergischen Landes-Behindertenbeauftragten“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, in seiner Vorstellung.
Hinderer zufolge setzt sich Aeffner dafür ein, dass auch die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf selbstbestimmt ihren Alltag gestalten und entscheiden können, wie und wo sie leben und arbeiten wollen. Die ehrenamtlich tätige Landes-Behindertenbeauftragte ist als Nicht-Regierungsmitglied unabhängig und weisungsungebunden. Sie wirkt auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen hin. Sie berät und unterstützt dabei Politik und Verwaltung. Zusätzlich fungiert sie als Beschwerde- und Qualitätssicherungsstelle für behinderte Menschen und deren Verbände.
Stephanie Aeffner berichtete von einem guten Austausch mit allen Häusern. Häufige Berührungspunkte habe sie mit den Themen Bauen, Verkehr und Schule. Gefragt sei sie in ihrer Ombudsfunktion, im Jahr 2016 hätten sie 1.400 Anfragen erreicht. Die Anfragen nähmen weiter zu, teilweise seien auch komplexe Fälle dabei wie etwa der Nachteilsausgleich an Schulen. Die Landes-Behindertenbeauftragte führt auch die Geschäfte des Landesbehindertenbeirats. Außerdem koordiniert sie die Arbeit der kommunalen Behindertenbeauftragten. Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Gefragt nach ihren Wünschen an die Landespolitik sagte Aeffner unter anderem, sie wünsche sich, dass die Inklusion in den Schulen zu gutem Leben erweckt werde. Einen Rat gab sie den Kreisbehindertenbeauftragten: Sie sollen sich Netzwerke schaffen, damit ihre Stimmen vor Ort relevant werden. „Wir wünschen Ihnen viel Mut, Ihre Herausforderungen beherzt anzugehen“, dankte Hinderer Stephanie Aeffner für die Einblicke in ihre Arbeit.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Im weiteren Beratungsverlauf hat Sozialminister Manfred Lucha die Eckpunkte vorgestellt, wie Rainer Hinderer berichtete. So solle im deutschen Eheschließungsrecht das Ehemündigkeitsalter von 16 ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Eine Ehe sei durch richterliche Entscheidung aufzuheben, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Von einer Aufhebung könne nur in besonderen Härtefällen abgesehen werden bzw. wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden sei und die Ehe bestätige. „Diese Grundsätze gelten auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Minderjährigenehen“, erläuterte Hinderer. Mit dem Gesetzentwurf werde klargestellt, dass das Jugendamt minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen müsse, auch wenn diese verheiratet seien, gab Hinderer die Ausführungen Luchas wieder. Am 7. Juli sei das Gesetz im Bundesrat. Baden-Württemberg werde dem Beschluss des Bundesrats folgen.