Gönner-Mails sollen ausgewertet werden, auch wenn sich Herausgabe verzögert

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ hält an seinen Beweisbeschlüssen fest, die im Umweltministerium im Zusammenhang mit dem 30. September 2010 noch vorhandenen E-Mail-Accounts der früheren Ministerin Tanja Gönner und ihres Amtschefs Bernhard Bauer beizuziehen. Gleiches gilt für die Beweisbeschlüsse zur Herausgabe von Mails ehemaliger Mitarbeiter des Staatsministeriums. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, am Donnerstag, 11. Juni 2015, im Anschluss an eine nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses mit.

Filius zufolge ist das Umweltministerium bereit, die Daten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen, nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Klage der ehemaligen Umweltministerin auf Löschung und Nicht-Herausgabe abgewiesen hat. Gegen dieses Urteil sei von Gönner inzwischen Berufung eingelegt worden, was aber keine aufschiebende Wirkung habe. Gestoppt werden könne der Zugriff auf die Mails allerdings durch ein mögliches einstweiliges Rechtsschutzverfahren (einstweilige Anordnung) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Sofern Gönner dies anstrebe, was bislang unklar sei, wolle ihr der Untersuchungsausschuss insoweit entgegenkommen, als er den Ausgang des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am Verwaltungsgerichtshof abwarte.

„Wir können und wollen allerdings nicht zuwarten, bis im Hauptsacheverfahren vom Verwaltungsgerichtshof über die Berufung entschieden ist. Denn sonst ist es mit Blick auf das nahe Ende der Legislaturperiode gar nicht mehr möglich, die Daten auszuwerten“, sagte Filius.

Jedenfalls sei beabsichtigt, die E-Mail-Accounts sobald als möglich dem Amtsgericht Stuttgart zur Beurteilung hinsichtlich ihres Bezugs zum Untersuchungsgegenstand vorzulegen, erklärte der Vorsitzende: „Mit den für den Ausschuss relevanten Mails befassen wir uns dann voraussichtlich nach der Sommerpause.“ Sitzungstermine seien bereits reserviert, und zwar für den 25. September, den 12. Oktober sowie den 13. November 2015. „Nach wie vor geht der Untersuchungsausschuss davon aus, dass er seine Arbeit vor Ende der Legislaturperiode abschließen kann“, so Filius.