Gremium holt Gutachten zur Klärung der Frage der Zulässigkeit ein

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat die Landtagsverwaltung mit der Erarbeitung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Klärung der Frage, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ zulässig ist, beauftragt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, nach der Sitzung des Ausschusses am Donnerstag, 29. September 2016, mit. Über die Expertise soll in einer Sondersitzung des Gremiums am 13. Oktober 2016 beraten werden. Auf Grundlage dieser Stellungnahme solle der Ausschuss dann seine gutachtliche Äußerung gegenüber dem Landtag abgeben.  

Nach Angaben Scheffolds war der Einsetzungsantrag der Fraktionen ABW und AfD in der Plenarsitzung am 28. September 2016 zur gutachtlichen Äußerung an den Ständigen Ausschuss überwiesen worden. Unter anderem sollen folgende Fragen geklärt werden: Liegt ein Minderheitsantrag im Sinne von Paragraf 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz (UAG) auch dann vor, wenn die Mitglieder der beiden antragstellenden Fraktionen der gleichen Partei angehören? Zu welchem Zeitpunkt

oder in welchem Zeitraum müssen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit gegeben sein? Kommt es für die Zulässigkeit des Einsetzungsantrags (nur) auf das Datum der Einreichung des Antrags an? Genügen die in dem Einsetzungsantrag gestellten Beweisfragen verfassungsrechtlichen Anforderungen? Können Aktivitäten von Parteien und aktuelles Regierungshandeln Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein? Ist die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses rechtsmissbräuchlich? Wie wirkt sich die am 28. September 2016 beschlossene Klarstellung des UAG, wonach ein Minderheitsantrag von zwei Fraktionen verschiedener Parteien getragen werden muss, auf die Zulässigkeit des Antrags aus?