Grüne und CDU wollen Agrophotovoltaik voranbringen
Stuttgart. Beim Thema Agrophotovoltaik (APV) macht der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weiter Tempo. In seiner Sitzung am Mittwoch, 2. Dezember, erörterte das Gremium eine Bestandsaufnahme des Landwirtschaftsministeriums zur solaren Stromerzeugung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) signalisierte vor dem Ausschuss seine Bereitschaft, die APV zu unterstützen. Die Technologie werde sich aber erst rechnen, wenn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung von eingespeistem Strom aus solchen Anlagen ermögliche, erklärte er. Für eine entsprechende Änderung wolle er sich einsetzen.
Bei einer Expertenanhörung zur APV, zu der der Ausschuss Ende September geladen hatte, kritisierten Fachleute die bisher mangelnde Unterstützung der Agrophotovoltaik durch die Politik. Tenor: Die APV könne einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten – allerdings nur, wenn man sie entschlossen fördere. Vor diesem Hintergrund beantragten dann die Fraktionen von Grünen und CDU, die Landesregierung solle umfassend zum Stand und zu den Perspektiven der Agrophotovoltaik in Baden-Württemberg informieren.
In der Sitzung am Mittwoch nun forderten Vertreter der Grünen-Fraktion die Landesregierung nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Martin Hahn (Grüne) auf, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Agrophotovoltaik ihre enormen Potenziale ausschöpfen kann. Die Technologie könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Konkurrenzsituation mit Blick auf Nutzflächen zu entschärfen. Bisher müsse entschieden werden, ob eine Fläche für die landwirtschaftliche Produktion oder zur Energiegewinnung eingesetzt werde. Die APV löse diesen Konflikt auf, da sie eine Doppelnutzung ermöglicht. Insbesondere Sonderkulturen (Beeren, Kernobst) böten sich in diesem Zusammenhang an. Sie könnten durch die Solarmodule vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
Vertreter der CDU sprachen laut dem Ausschussvorsitzenden Hahn von einer Win-Win-Situation, da die Agrophotovoltaik eine zusätzliche Flächennutzung erlaube und so dem Flächenverbrauch Einhalt gebieten könne. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Baurecht müssten dringend angepasst werden, damit Deutschland bei dieser Technologie nicht den Anschluss verpasse.
Bisher habe die Politik im Bund wie auch in den Ländern die APV sträflich vernachlässigt, hatten die Experten bei der Anhörung unisono erklärt. Baugenehmigungen für derartige Anlagen seien so gut wie unmöglich, Agrarsubventionen für landwirtschaftliche Nutzflächen mit APV verboten, und auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz lasse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erzeugten Strom außen vor. Das müsse sich schnell ändern, so die Experten.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums existieren bisher erst wenige APV-Anlagen in Baden-Württemberg. Eine von ihnen steht in Heggelbach im Landkreis Sigmaringen. Die Erfahrungen dort seien ermutigend, so das Ministerium. Die Erträge auf den mit Solarmodulen überdachten Flächen seien etwa bei Sellerie um zwölf Prozent höher ausgefallen als auf der unbedachten Referenzfläche, bei Winterweizen um drei Prozent höher. Das Landwirtschaftsministerium verweist darauf, dass es gemeinsam mit dem Umweltministerium ein Forschungsvorhaben zur APV fördert. Vier landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen des Landes seien beteiligt.
Der Ausschuss verabschiedete mehrheitlich einen Entschließungsantrag, der die Landesregierung verpflichtet, die APV auf Landesebene, im Bund und in der EU voranzubringen.