Grünes Licht für Bürgschaftsbank – Kritik an Kriterien bei Azubi-Abschiebungen

Stuttgart. Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Existenzgründer und Betriebe sollen weitere fünf Jahre durch das Land abgesichert werden können. Dazu gab der Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 grünes Licht. „Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist unter den Bürgschaftsbanken in Deutschland die bedeutendste“, so der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). “Der Wirtschaftsausschuss hat diese wichtige Stellung durch Einstimmigkeit bekräftigt.”

Zum 31. Dezember 2017 läuft die bisherige Garantie des Landes aus. Die Nachfrage sei unverändert hoch, habe Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in der Sitzung den Verlängerungsantrag begründet. 2016 hat die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg 2.172 Unternehmen mit einem Kredit- und Beteiligungsvolumen von 526 Millionen Euro begleitet. Der Löwenanteil entfiel auf Existenzneugründungen und Unternehmensnachfolgen. Die Ausfallzahlungen beliefen sich auf 6,5 Millionen Euro im Jahr 2016. Die Zahl der Bürgschaften stieg von 13.657 mit einem Volumen von 1,30 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 15.032 mit einem Volumen von 1,52 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft sei von hohem volkswirtschaftlichem Interesse, habe Ministerin Hoffmeister-Kraut vorgetragen. Die Nachfrage sei unverändert hoch. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses hätten diese Einschätzung geteilt und die Bürgschaftsbank einhellig als kostengünstige und sehr wichtige Form der Wirtschaftsförderung eingestuft. Der im Rahmen der Garantieverlängerung beantragten Erhöhung des Gesamtbürgschaftsvolumens um 52 auf 572 Millionen Euro habe der Ausschuss ohne Gegenstimme zugestimmt, gab Schweickert nach der Sitzung bekannt.

Das Gremium habe sich zudem mit Asylbewerbern in einer handwerklichen Ausbildung befasst. Bis Mitte des Jahres zählte der Handwerkstag in allen Kammerbezirken rund 560. Wie viele Duldungen im Ausbildungsfall ausgesprochen und wie viele Azubis mit Asylbewerberstatus mitten in der Ausbildung abgeschoben wurden, habe die baden-württembergische Landesregierung auf Anfragen von FDP/DVP und SPD nicht beziffern können, so Schweickert. „Das empfanden einige Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unbefriedigend“, so der Ausschussvorsitzende. „Viele Handwerksbetriebe klagen darüber, dass Aufenthalte ihrer Auszubildenden, in die sie investiert und die sie hätten behalten wollen, beendet werden ohne durchweg nachvollziehbare Kriterien.“ Der Ausschuss habe deshalb die Landesregierung aufgefordert, „Eindeutigkeit zu gewährleisten“. Die zersplitterten Zuständigkeiten in Ministerien seien ebenso unübersichtlich wie die “Kulisse“ verschiedener Förderprogramme des Landes wie „Integration durch Ausbildung“, Förderlinien in der Altenhilfe, Vorqualifizierung, Integration („Chancen gestalten“), Vorbereitungsklassen oder “junge Flüchtlinge in Ausbildung”. Eine “Förderlücke” habe die Ministerin verneint. Der Wirtschaftsausschuss habe gleichwohl um mehr Übersichtlichkeit gebeten.

Der Ausschuss habe erneut an die Landesregierung appelliert, Hürden im Warengrenzverkehr mit Frankreich abzubauen. Das Gremium habe sich per Beschluss ebenfalls für die finanzielle Unterstützung der betroffenen Kommunen bei der Vermarktung der Eiszeithöhlen als Weltkulturerbe stark gemacht, so Schweickert: Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU hätten hier einen Änderungsantrag vorgelegt, der einen von der UNESCO geforderten Managementplan vorsehe und einstimmig befürwortet wurde.

Mitberatend befasste sich der Wirtschaftsausschuss auch mit einer Novelle des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg. Denn ein Teil des umfangreichen Gesetzes behandelt die Angleichung des im Land geltenden Tariftreue- und Mindestlohngesetzes an die Bundesregelung zum Mindestlohn. Hier erfolgte ein mehrheitlicher Beschluss. Ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion zur Abschaffung des Landestariftreue- und  Mindestlohngesetzes, das vergaberechtliche Vorschriften beinhaltet, wurde nur von den Antragsstellern selbst unterstützt.

Nicht nur in diesem Punkt, auch beim Umsetzungsgesetz der so genannten „Seveso-Richtlinie III“ mahnte der Ausschuss jedoch ein unzureichendes und zu eiliges Beteiligungsverfahren seitens des Umweltministeriums an. „Immerhin ist hier die Landesbauordnung betroffen, was in ureigener Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums und demnach auch unseres Ausschusses liegt“, so der Vorsitzende Schweickert. Wegen Beratungsbedarf wird nun eine Sondersitzung stattfinden.