Grünes Licht für den Beteiligungsfonds und Finanzhilfe für personalisierte Krebsmedizin

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg soll sich an mittelständischen Unternehmen beteiligen dürfen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau votierte in seiner Sitzung am Freitag, 2. Oktober, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen dafür, dem Plenum den Entwurf der Landesregierung zu einem Beteiligungsfondsgesetz (BetFoG) zur Zustimmung zu empfehlen. Vertreter der Opposition hätten sich in der Sitzung vergeblich dafür ausgesprochen, den Landtag per Gesetz stärker in Entscheidungen des künftigen Beteiligungsfonds einzubinden, berichtete der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert. Grüne und CDU hätten dies „aus formaljuristischen Gründen abgelehnt“. 

Die SPD hatte wenige Stunden vor der Sitzung mehrere Anträge mit dem Ziel eingereicht, das Gesetzesvorhaben beispielsweise durch Bestimmungen zur Beschäftigungssicherung, Tarifbindung und Mitbestimmung zu ergänzen. Einzelheiten seien durch eine zwingend zu erlassene Rechtsverordnung zu regeln. Zudem beantragte die SPD, den Beteiligungsrat des Fonds durch Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften ständig beraten zu lassen. Verlangt wurde außerdem eine monatliche Unterrichtung des Landtags über den Stand der Beteiligungsaktivitäten sowie eine Einbindung des Ausschusses bei Engagements des Landes ab 20 Millionen Euro.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sowie Vertreter der Regierungsfraktionen von Grünen und CDU warnten dagegen nach Angaben von Dr. Schweickert vor dem Ausschuss davor, dem Beteiligungsfonds zu starke Fesseln anzulegen. Der Fonds müsse auf die unterschiedlichsten Problemlagen von Unternehmen flexibel reagieren können, erklärte Dr. Hoffmeister-Kraut. Auch mit Blick auf die Rahmengesetzgebung des Bundes und entsprechende Vorgaben der EU-Kommission mache es keinen Sinn, den Entwurf zum BetFoG aufzublähen. Die Vorgaben aus Berlin und Brüssel zur zeitlichen Befristung der staatlichen Beteiligungen an Unternehmen sowie zum übergeordneten Ziel der Beschäftigungssicherung seien selbstverständlich auch für die Landesregierung bindend. Die Ministerin sicherte zudem eine zeitnahe Information des Landtags über Einzelbeteiligungen des Fonds zu – zusätzlich zu dem im Gesetzesentwurf avisierten quartalsweisen Berichten.

Dr. Schweickert berichtete, die FDP/DVP-Fraktion habe wissen wollen, ob und wie die Landesregierung sicherstelle, dass Unternehmen ihre Schulden beim Staat so schnell wie möglich begleichen und der Staat zurückfließende Mittel unmittelbar zur Tilgung eigener Schulden aus dem Beteiligungsgeschäft einsetzt. Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums habe darauf geantwortet, die Tilgungsfrage liege im politischen Ermessen der Landesregierung, so der Ausschussvorsitzende.  

Grüne und CDU hatten ihrerseits ebenfalls kurz vor der Sitzung einen Entschlussantrag eingereicht, wonach die von der Ministerin vor dem Ausschuss formulierten Zusagen zur Beschäftigungssicherung sowie zur Information des Landtags per Rechtsverordnung festgeschrieben werden sollen. In der Verordnung soll auch hinterlegt werden, dass notwendige Maßnahmen der Restrukturierung in Beteiligungsunternehmen „nach Möglichkeit (…) unter Einbindung der Betriebsparteien“ erfolgen sollen. Der Ausschuss votierte nach Angaben von Dr. Schweickert mit den Stimmen der Regierungsfraktionen für diesen Antrag. Die Vertreter von SPD und FDP/DVP hätten sich enthalten, die AfD hätte dagegen gestimmt. Ebenfalls mit den Stimmen von Grünen und CDU habe der Ausschuss dann entschieden, dem Plenum vorzuschlagen, dem Gesetzesentwurf zum BetFoG zuzustimmen.   

Neben dem Beteiligungsfondsgesetz beschäftigte sich der Ausschuss anlässlich eines Antrags der FDP/DVP-Fraktion noch mit der Novelle der Feuerverordnung. Das Wirtschaftsministerium sicherte zu, dass es durch die Novelle keine unverhältnismäßige Verschärfung der Regelungen zu Pelletlagerräumen geben werde. Auch zukünftig seien mehrere technische Lösungen möglich. Für den allergrößten Teil der Anwendungsfälle seien die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards mit überschaubaren Investitionen unter 100 Euro zu leisten.

Zum Abschluss der Sitzung bewilligte der Ausschuss noch Finanzhilfen für personalisierte Krebsmedizin. Das Unternehmen Optima erhält eine Beihilfe in Höhe von rund einer Million Euro, um die Automatisierung der Produktion für individuell ausgestaltete Krebsmedikamente ausbauen zu können.