Gütliche Einigung mit ehemaligem Landtagsdirektor
Stuttgart. Im Rechtsstreit zwischen dem Landtag und dem ehemaligen Direktor beim Landtag, Ulrich Lochmann, über dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand haben die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Dies teilte die Landtagspressestelle am Freitag, 27. Januar 2012, mit.
Nach der gütlichen Einigung verpflichten sich die Parteien, den beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängigen Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mitzuteilen, dass das Land die Kosten des Rechtsstreits trägt. Ulrich Lochmann erhält eine Ausgleichszahlung.