Gutachten soll Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ klären
Stuttgart. Die von der CDU aufgeworfenen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ werden jetzt in einem Sachverständigengutachten geklärt. „Zwar gehen Grüne und SPD nach wie vor von einem verfassungskonformen Auftrag aus, stimmten aber einer Überprüfung dieser Frage zu“, berichtete Ausschussvorsitzender Jürgen Filius (Grüne) im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung des Gremiums am Donnerstag, 22. Mai 2014. Abweichend von CDU und FDP hätten Grüne und SPD jedoch Prof. Dr. Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht, Geschichte des europäischen öffentlichen Rechts und Verwaltungswissenschaften an der Uni Osnabrück, als Sachverständige benannt. Der von der CDU vorgeschlagene Gutachter, der Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, habe im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.
Wie Filius ausführte, soll das Sachverständigengutachten die von den CDU-Ausschussmitgliedern aufgeworfenen Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Untersuchungsauftrags klären. Diese beträfen die Verletzung des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung, die Erfüllung des Untersuchungsauftrags bereits durch Vorlage des Regierungsberichts sowie die politische Instrumentalisierung des Ausschusses durch die Landesregierung. Filius zufolge hatte die Landtagsverwaltung in einer rechtlichen Stellungnahme, die auf Bitten des Ausschusses erstattet wurde, festgestellt, dass die Einholung eines Gutachtens zulässig ist.
Laut Filius wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, dass auch der Stuttgarter Oberstaatsanwalt a.D. Bernhard Häußler als Zeuge geladen werden soll, allerdings nicht bereits in der nächsten Sitzung am 6. Juni 2014.