Härtefälle sollen jetzt schnell geheilt werden

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. September 2017, auf Antrag der SPD mit der Heilung von Härtefällen nach Erhöhung der Grundgehälter in der W-Besoldung befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Andreas Deuschle, mitgeteilt. „Wir freuen uns darüber, dass das Finanzministerium jetzt tätig wird und die Schlechterstellung so schnell wie möglich heilen wird“, so Deuschle.

Bei der zum 1. Januar 2013 erfolgten Reform der W-Besoldung seien die Grundge-hälter der Professoren in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei den W 3-Professoren um 517,71 Euro und bei den W 2-Professoren um 749,32 erhöht worden. „Diese Erhöhungen waren ein gutes Signal für die Professorinnen und Professoren im Land“, betonte Andreas Deuschle. Baden-Württemberg habe sich mit der Erhöhung der Grundgehälter bundesweit an die Spitze gesetzt.

Es habe sich jedoch herausgestellt, dass es nicht ganz einfach gewesen sei, Leistungszulagen gerecht umzuverteilen. Auf die Erhöhung des Grundgehalts seien grundsätzlich 50 Prozent der den Professoren zum damaligen Zeitpunkt bereits gewährten Leistungsbezüge angerechnet worden. Haben den Professoren im Umwidmungszeitraum verschiedene Arten von Leistungsbezügen zugestanden, seien vorrangig jene Leistungsbezüge umgewidmet wurden, die dem Grundgehalt am ähnlichsten waren. D.h. unbefristete vor befristeten und dynamische vor statischen Leistungsbezügen. Die befristeten Leistungsbezüge wurden dementsprechend in geringerem Umfang in Grundgehalt umgewidmet. Nach dem Wegfall der befristeten Leistungsbezüge, sei damit in diesen Fällen aufgrund des stärker reduzierten dauerhaften Leistungsbezugs ein nicht so hoher Bezügezuwachs verblieben.

In einigen Fällen sei es deshalb zu einer Schlechterstellung von Professoren gekommen. Diese aufgetretenen Härtefälle beträfen insbesondere Funktionsträger. Es seien außerdem auch einige Fälle von Ungleichbehandlungen bei Professoren mit Berufungs- und Bleiberechtsbezügen bekannt.

Um die Schlechterstellung der rund 820 Fälle zu heilen, müssten für den finanziellen Ausgleich rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Im Hinblick darauf, dass die befristeten Leistungszulagen tatsächlich jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten wegfallen, wüchsen diese Ausgaben in den nächsten Jahren erst sukzessive auf maximal diesen Betrag an. Diese Ausgleichzahlungen müssten von den Hochschulen ohne eine Erhöhung des Besoldungsdurchschnitts aus dem Vergaberahmen finanziert werden können.