Hans-Michael Bender erneut zum Vorsitzenden gewählt

G 10-Kommission des Landtags zusammengetreten Stuttgart. Die vom Landtag bestellte Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz hat am heutigen Montag, 24. Juli 2006, ihre Arbeit aufgenommen. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Zulässigkeit der auf Antrag des Verfassungsschutzes vom Innenminister angeordneten Post- und Telefonüberwachungen zu überprüfen. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde erneut der Karlsruher Rechtsanwalt und frühere Landtagsabgeordnete Hans-Michael Bender gewählt. Die Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Hans-Michael Bender sowie den zwei Beisitzern Dr. Helmut Münch, Notariatsdirektor a. D., und Ekkehard Kiesswetter, Rechtsanwalt und ehemaliger Landtagsabgeordneter. Die bisherigen drei stellvertretenden Mitglieder Franz Longin, Steuerberater, Günter Fehringer, Landrat a. D. und Dr. Frank Haenschke, Chemieprofessor a. D., wurden in ihren Ämtern bestätigt. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wurden die Kommissionsmitglieder von Landtagspräsident Peter Straub (CDU) per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihres Auftrags und zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Seit die Kommission im Jahr 1970 eingerichtet wurde, hat sie sich durch ihre verantwortungsbewusste Tätigkeit im äußerst sensiblen Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes sehr bewährt“, erklärte Straub anlässlich der konstituierenden Sitzung. Straub lobte die hohe Kompetenz und die unabhängige Stellung der Kommissionsmitglieder. Die Kommission habe dafür gebürgt, dass die staatlichen Eingriffe in das Grundrecht des Bürgers aus Artikel 10 Grundgesetz mit der gebotenen juristischen Gründlichkeit und mit der vom Gesetzgeber gewollten Unabhängigkeit überwacht und diese gravierenden Freiheitsbeschränkungen nur in dem unbedingt notwendigen Maß zugelassen worden seien. Nach Artikel 10 Grundgesetz sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Beschränkungen sind nur aufgrund gesetzlich bestimmter Ausnahmefälle möglich.