Hochschulreform soll Wettbewerbsfähigkeit stärken

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. November 2004, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP zugestimmt. Zahlreiche Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN, die sich gegen den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung vehement aussprachen, wurden mehrheitlich abgelehnt. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, ist der Kernpunkt des Gesetzes die Fortführung der Hochschulreform bei gleichzeitiger Zusammenfassung der bisher getrennten vier Hochschulgesetze zu einem einzigen verschlankten und deregulierten Landeshochschulgesetz. So werden unter Aufrechterhaltung der spezifischen Profile der verschiedenen Hochschularten, nämlich das Universitätsgesetz, das Gesetz über die Pädagogischen Hochschulen, das Kunsthochschulgesetz sowie das Fachhochschulgesetz, zu einem einheitlichen Landeshochschulgesetz zusammengefasst und das bisher eigenständige Berufsakademiegesetz als Zweites Kapitel integriert. Die bisherigen umfangreichen und größtenteils parallelen Regelungen werden zugleich durch Rücknahme vieler normativer Vorgaben deutlich verschlankt. Aus bisher vier Hochschulgesetzen mit rund 550 Paragrafen wird nun eines mit rund 100 Paragrafen. „Möglichst große Eigenverantwortung, wenig staatliche Einflussnahme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen auch im internationalen Vergleich, sind die Maßstäbe für das neue Hochschulgesetz“, so der Ausschussvorsitzende Klunzinger abschließend.