Homosexuelle Paare sollen ihre Lebenspartnerschaft in Zukunft auf dem Standesamt eingehen können
Stuttgart. Ab 1. Januar 2012 sollen auch homosexuelle Paare ihre Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt eingehen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dem der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. November 2011, mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, ist Baden-Württemberg noch das einzige Bundesland, das die Zuständigkeit für die Begründung und Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften den Landratsämtern übertragen hat. Das dieser Praxis zugrundeliegende Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes solle nunmehr aufgehoben werden, so Heiler. Wie der Ausschussvorsitzende weiter ausführte, wurde 2009 mit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts die Zuständigkeit für die Begründung und die Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften dem Standesamt als Regelzuständigkeit übertragen. Das Land habe seinerzeit von einer Sonderregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht. In Baden-Württemberg seien nämlich in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden zu zuständigen Stellen für die Mitwirkung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften bestimmt worden. „Diese Sonderregelung wird nun durch den Gesetzentwurf beendet“, betonte Heiler. Die Begründung von Lebenspartnerschaften und Eheschließungen würden künftig endlich gleichbehandelt. „Die Übertragung der Zuständigkeit für die Mitwirkung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften auf die Standesämter der Gemeinden führt bei den Kommunen zu keinem finanziellen Mehraufwand“, betonte Heiler. Der Aufwand für die Tätigkeit nach diesem Gesetz werde durch Gebühren finanziert.
„Der Gesetzentwurf wird von allen, die an der Anhörung beteiligt waren, also von den kommunalen Landesverbänden wie auch vom Fachverband der Standesbeamten, begrüßt“, erklärte Ausschussvorsitzender Heiler abschließend.