Hygiene-Ampel auch für Baden-Württemberg geplant Genauer Einführungstermin steht aber noch nicht fest
Stuttgart. Die sogenannte Restaurant-Ampel mit Hinweisen auf den Hygienezustand von Gastronomiebetrieben soll auch in Baden-Württemberg eingeführt werden. Dies hat die Landesregierung am gestrigen Mittwoch, 13. Juli 2011, in einer Sitzung des Landwirtschaftsausschusses bestätigt. Da sich die Wirtschaftsminister-Konferenz gegen die Hygiene-Ampel ausgesprochen habe, sei momentan aber nicht absehbar, ob und wann der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung schaffe, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit. Wie Traub weiter ausführte, hat die Verbraucherschutzminister-Konferenz am 19. Mai 2011 die Einführung der Hygiene-Ampel beschlossen. Im Land umgesetzt werden könne dieses System jedoch erst, wenn vom Bund alle erforderlichen Rechtsgrundlagen vorbereitet und in Kraft gesetzt worden seien. Nach dem derzeitigen Konzept soll Traub zufolge die Einführung stufenweise erfolgen. In einem ersten Schritt seien aufgrund des besonderen Interesses der Verbraucher die Gaststätten vorgesehen. Dann sollten Zug um Zug alle anderen Betriebsarten der Lebensmittelwirtschaft folgen. Was den Personalaufwand angehe, so könne bislang nicht beziffert werden, in welchem Umfang ein tatsächlicher Mehrbedarf entstehe. Dies hänge neben der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen durch den Bund von weiteren Faktoren ab.
Nach Angaben Traubs sind in Baden-Württemberg für Gaststätten planmäßige Regelkontrollen je nach Risikobeurteilung zwischen „alle zwei Jahre“ und „vierteljährlich“ geplant. Ausgangsstandard für Gaststätten sei eine Kontrolle einmal im Jahr. Die Farbe Grün sei vorgesehen für keine oder geringfügige Mängel, Gelb für mittlere und Rot für schwerwiegende Beanstandungen. Dabei solle die Ampel jeweils das Ergebnis der aktuellen sowie der drei zurückliegenden Kontrollen widerspiegeln, erläuterte der Ausschussvorsitzende.