Im Finanzausschuss:

Mehrheit hat keine Einwände gegen Einführung von Benutzungsgebühren an Landesbibliotheken Stuttgart. Der von der Landesregierung geplanten Einführung von Benutzungsgebühren an den beiden Landesbibliotheken Stuttgart und Karlsruhe steht von Seiten des Finanzausschusses nichts entgegen. Anträge der SPD und der Grünen, von diesen Gebühren abzusehen, hat dieses Gremium des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. April 2009, mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt. Einstimmig sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass das Wissenschaftsministerium bis 31. März 2010 berichten soll, ob im Bereich der Medienbearbeitung Stelleneinsparungen möglich sind. Dies teilte der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Der Vorschlag, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Badischen und der Württembergischen Landesbibliothek die Einführung von Benutzungsgebühren ins Auge zu fassen, stammt Rust zufolge aus der Denkschrift 2006 des Rechnungshofs. Vor diesem Hintergrund habe der Landtag im Februar 2007 die Landesregierung mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Der von der Landesregierung inzwischen vorgelegte Entwurf für eine neue Bibliotheksgebührenverordnung, wonach eine Jahresgebühr für die Ausleihe und die Internetnutzung in Höhe von 30 Euro mit den üblichen sozialen Staffelungen angesetzt sei, solle zum 1. Mai 2009 umgesetzt werden. Ermäßigte Gebühren seien etwa für Zivil- oder Wehrdienstleistende sowie Arbeitslose vorgesehen. Schüler, Studierende und Auszubildende würden von der Gebühr völlig befreit. Das Wissenschaftsministerium rechne mit Einnahmen aus diesem Gebührensystem in Höhe von mindestens 330.000 Euro netto pro Jahr. Der Verwaltungsaufwand für Erhebung, Kontrolle und Einzug einer Benutzungsgebühr an beiden Landesbibliotheken werde mit einem Umfang von insgesamt 1,5 Stellen des Mittleren Dienstes angegeben, so der Ausschussvorsitzende. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten in ihren Anträgen laut Rust darauf verwiesen, dass die Einführung der Gebühren dem Kernauftrag der beiden Landesbibliotheken als wissenschaftliche Universalbibliotheken, nämlich der gesamten Bevölkerung ungehinderten Zugang zu den Bibliotheksbeständen zu ermöglichen, entgegenstehe. Eine Benutzungsgebühr von 30 Euro pro Jahr sei nach Ansicht der Antragsteller unangemessen, sachwidrig und kontraproduktiv.