Im Wissenschaftsausschuss:
Einmütige Zustimmung zu Gesetzentwurf für Studium an der Akademie für Darstellende Kunst Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem die erforderlichen Regelungen für das Studium an der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg geschaffen werden, hat der Wissenschaftsausschuss des Landtags auf seiner jüngsten Sitzung einmütig zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dieter Kleinmann, am Freitag, 11. Mai 2007, mit. Wie Kleinmann sagte, soll die Akademie für Darstellende Kunst in Ludwigsburg ihren Studienbetrieb zum Wintersemester 2007/2008 aufnehmen. Die Aufnahmeprüfungen sollen im Frühsommer beginnen. „Um die öffentliche Anerkennung der an der Akademie für Darstellende Kunst angebotenen Ausbildung und ihren Abschluss zu sichern, sind gesetzliche Regelungen über ihre Aufgaben, den Zugang zum Studium, die Studienabschlüsse und -inhalte, die Qualifikation der Lehrer, die Struktur der Akademieleitung und die Aufsicht erforderlich“, erklärte Kleinmann. Auch die Erhebung von Studiengebühren und das Angebot akademischer Weiterbildung benötigten eine gesetzliche Grundlage. Dafür müsse das Film- und Popakademiegesetz und das Zweite Hochschulrechtsänderungsgesetz geändert werden. „Es ist erfreulich, dass sich der Wissenschaftsausschuss ohne Gegenstimme für die entsprechende Gesetzesvorlage ausgesprochen hat“, so Kleinmann. Wie Kleinmann ergänzte, vermittelt die Akademie in Ludwigsburg eine Ausbildung im Bereich der Darstellenden Kunst. Sie solle einen vierjährigen Bachelorstudiengang Theaterregie und einen zweijährigen Masterstudiengang Dramaturgie sowie ein Kontaktstudium Filmschauspiel anbieten. In Zukunft solle sie für weitere Studienangebote offen sein.