Im Wissenschaftsausschuss beschlossen:
Verwaltungskostenbeitrag an den Hochschulen Stuttgart. Mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Landeshochschulgebührengesetz beschlossen. Ein Antrag der SPD, vor der Verabschiedung des Gesetzes eine Anhörung durchzuführen, fand keine Mehrheit. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Professor Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 15. Mai 2003, mitteilte, ersetzt dieser Verwaltungskostenbeitrag die bisherigen Regelungen über die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr in den Hochschulgesetzen sowie über die Zulassungsgebühr im Berufsakademiegesetz. Somit erheben künftig die Hochschulen und Berufsakademien für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren Studierenden einen Beitrag in Höhe 40 EUR pro Semester an den Hochschulen bzw. 80 EUR pro Studienjahr an den Berufsakademien. Diese Beiträge betreffen die Ausgaben für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten werden.