In Baden-Württemberg wenige Immobilien im Besitz oder Eigentum von Rechtsextremisten

Stuttgart. In Baden-Württemberg befinden sich vergleichsweise wenige Immobilien im Besitz oder Eigentum von Rechtsextremisten. Dies wurde bei Beratungen eines Antrags der Grünen im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in der Sitzung am Mittwoch, 5. Dezember 2018, deutlich. „Eine mögliche Erklärung dafür liegt an den im Bundesvergleich hohen Immobilienpreisen und der aus Bundessicht geographisch randständigen Lage im Südwesten“, berichtete der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein.

Wie Klein darlegte, stünden Käufe oder Anmietungen von Immobilien von Rechts-extremisten im Fokus der Sicherheitsbehörden. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg informiere dazu in der Broschüre „Mehr Schein als Sein? Die Immobiliengeschäfte der Rechtsextremisten“. In Deutschland würden rechtsextreme Gruppierungen und Organisationen bestimmte Räumlichkeiten erwerben bzw. nutzen, um Straftaten vorzubereiten. Eine der Strategien rechtsextremistischer Gruppierungen bestünde in der Schaffung von Enklaven durch den Aufkauf benachbarter Immobilien und den Zuzug von Personen aus der gesamten Szene. Diese Vorgehensweise sei für Baden-Württemberg nicht bekannt.

Überdies sei der Antrag auch der Frage nachgegangen, ob es Erkenntnisse darüber gebe, dass die „Identitäre Bewegung Schwaben“ in Süddeutschland ein Zentrum aufbauen, gründen oder kaufen wolle. Die „Identitäre Bewegung Schwaben“ sei eine der vier Regionalgruppen (RG) in Baden-Württemberg der „Identitären Bewegung Deutschland (IBD)“ und untergliedere sich in weitere 14 Ortsgruppen. Die IB rufe über ihre unterschiedlichen Webseiten und Social-Media-Auftritte permanent zu Spenden für einzelne Projekte auf. In den Jahren 2017 und 2018 sei besonders für die europaweite Kampagne „Defend Europe“ Geld gesammelt worden. Darüber hinaus würden einzelne Projekte der IB durch die Initiative „EinProzent“ finanziert. Im Übrigen habe die Frage nicht offen beantwortet werden können; es sei auf einen als VS-VERTRAUILICH eingestuften Antwortteil verwiesen worden.