In seiner Sitzung am 10. Juni 2009

Ständiger Ausschuss stimmt Gesetzesregelung für sämtliche Auszeichnungen des Landes zu Stuttgart. Für sämtliche Auszeichnungen des Landes Baden-Württemberg ist jetzt eine rechtliche Grundlage geschaffen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 10. Juni 2009, mehrheitlich zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Das Gesetz lege die Auszeichnungen des Landes, also Titel, Orden, Ehrenzeichen und Ehrenerweise, fest, klassifiziere sie und definiere sie nach Maßgabe des herkömmlichen Rechtsverständnisses, erläuterte Mack. Neue Auszeichnungen würden durch das Gesetz nicht geschaffen. Es bleibe bei den bewährten Auszeichnungen und Ehrentiteln. „Erweiterte Befugnisse der Landesregierung oder des Ministerpräsidenten ergeben sich durch das Auszeichnungsgesetz nicht, die bestehenden Kompetenzen werden indes gesetzlich nachgezeichnet und verdeutlicht“, stellte Mack klar. Bei den Auszeichnungen sollten verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung, Frauen und Männer gleichermaßen, in allen Gebieten des Landes möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden ist im Einzelnen vorgesehen, dass der Ministerpräsident das Recht hat, den Ehrentitel „Professorin“ oder „Professor“ festzulegen und zu verleihen. Orden könnten nur vom Ministerpräsidenten gestiftet werden. Die Verleihung der Orden erfolge durch den Ministerpräsidenten oder mit seiner Zustimmung. Ehrenzeichen könnten vom Ministerpräsidenten oder von der Landesregierung bzw. deren Mitglieder gestiftet werden. Gleiches gelte für die Festlegung von Ehrenerweisen. Die Voraussetzungen für die Entziehung eines Titels, Ordens oder Ehrenzeichens würden in dem Gesetz klarer gefasst. „Dieses Gesetz verleiht dem staatlichen Auszeichnungswesen in Baden-Württemberg ein tragfähiges, zeitgemäßes Fundament und es lässt den staatlichen Auszeichnungen den gebührenden rechtlichen Stellenwert zukommen“, sagte Mack abschließend.