Inanspruchnahme „Einheitlicher Ansprechpartner“ durch Dienstleistungsunternehmen hält sich in Grenzen

 

Stuttgart. Sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner“ für Dienstleistungsunternehmen, wie sie im Dezember 2009 auch in Baden-Württemberg gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingeführt wurden, finden nur wenig Resonanz. Dies wurde am Donnerstag, 25. April 2013, im Ausschuss für Europa und Internationales bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags deutlich. „Eine Hinterfragung von Aufwand und Ertrag der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist also durchaus angebracht“, sagte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Karl Rombach (CDU).

Wie Rombach ausführte, hat sich das Land im Rahmen der EU-Dienstleistungs-richtlinie für ein dezentrales Kooperationsmodell mit optionaler Beteiligung der Kommunen entschieden. Laut Gesetz nähmen alle 30 Wirtschaftskammern und Kammern der Freien Berufe die Funktion eines Einheitlichen Ansprechpartners wahr. Darüber hinaus könnten optional auch alle 44 Stadt- und Landkreise eine solche Aufgabe erfüllen. Von dieser Möglichkeit machten derzeit 29 Land- und neun Stadtkreise Gebrauch, berichtete der stellvertretende Ausschussvorsitzende. Insgesamt gebe es in Baden-Württemberg 68 Geschäftsstellen, die als Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Verfahren und Formalitäten abzuwickeln. Für die Geschäftsstellen seien insgesamt in Baden-Württemberg 6,5 neue Personalstellen geschaffen worden. In der Hälfte der Fälle seien jeweils durchschnittliche Etablierungskosten in Höhe von ca. 2.500 Euro entstanden, vor allem für Personal, IT-Ausstattung und Schulungen.

Eine von der Landesregierung beauftragte Evaluierungsstudie hat nach Angaben Rombachs gezeigt, dass das baden-württembergische Kooperationsmodell mit seiner Orts- und Sachnähe von den Trägern bei Kammern und beteiligten Stadt- und Landkreisen „als zielführend“ erachtet werde und beibehalten werden sollte. „Insgesamt ist die Inanspruchnahme der Kontaktstellen in Baden-Württemberg quantitativ aber eher als gering einzuschätzen und hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, erklärte Rombach. Der Evaluierungsstudie zufolge habe 2011 jede Kontaktstelle durchschnittlich 54 Informationsauskünfte erteilt bzw. 19 Verfahren abgewickelt. Das seien landesweit im ganzen Jahr 3.672 Infoauskünfte und 1.292 Verfahrensabwicklungen. Dabei würden 60 % der Informationsauskünfte und 80 % aller Verfahrensabwicklungen von den Kammern geleistet.

Als Gründe für die verhaltene Nachfrage nannte Rombach unter anderem den geringen Bekanntheitsgrad der Einheitlichen Ansprechpartner, eine Überschätzung des Nachfragepotenzials ausländischer Dienstleistungserbringer, die Nutzung anderer etablierter Ansprechpartner sowie die Bevorzugung des direkten Kontakts zur zuständigen Fachbehörde. Eine bessere Vermarktung der Kontaktstellen, wie sie auch im Gutachten empfohlen werde, sei wünschenswert, so Rombach.