Individuelle Förderung an Schulen muss in pädagogischen Konzepten umgesetzt werden

Die individuelle Förderung sei eine wesentliche Grundlage für schulisches Lehren und Lernen. Wie Lehmann ausführte, solle jeder Unterricht vom Entwicklungsstand und den individuellen Potenzialen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen ausgehen und sich an den jeweiligen Bildungsstandards orientieren. „Das Konzept ‚Beobachten – Beschreiben – Bewerten – Begleiten‘ ist Grundlage des pädagogischen Handelns an allgemein bildenden Schulen“, sagte Lehmann. Diese Konzeption berücksichtige schulart- und fachunabhängig die Leitgedanken des individuellen Förderns und umschließe die inhaltliche Verzahnung der vier Handlungsfelder. „Mit dieser Konzeption kann der Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen werden“, ist sich Siegfried Lehmann sicher.

„Im Grundschulbereich spielt das Reagieren auf Unterschiedlichkeiten eine sehr große Rolle, deshalb ist die individuelle Förderung hier so wichtig“, so Lehmann. Die individuelle Förderung müsse auch beim Ausbau des Ganztagesbetriebs im Vordergrund stehen.

In den Haupt- und Realschulen erfolge die Stärkung der personalen und sozialen Kompetenzen parallel zur Stärkung der Fach- und Methodenkompetenz. Basierend auf einer Online-Lernstandserhebung könnten Schüler passgenau gefördert werden. „Diese Kompetenzanalyse ist zu einem wichtigen Instrument geworden, mit dessen Hilfe die überfachlichen Fähigkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler identifiziert werden können und das es ermöglicht, die Jugendlichen zu unterstützen, zu fördern und erkannte Defizite zu minimieren“, legte der Ausschussvorsitzende dar. Als Diagnose- und Förderinstrument der Realschule sei die Kompetenzanalyse für diese Zielgruppe konzipiert und eingeführt worden. Der Ausbau der individuellen Förderung in den beruflichen Schulen erfolge auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft“.