Informationen zum Stand des Integrierten Rhein-Programms

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juli 2017, über den Stand des Integrierten Rhein-Programms „IRP“ informiert. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Gabi Rolland, mitgeteilt. Eine Vertreterin des Regierungspräsidiums Freiburg habe die erforderlichen Maßnahmen sowie die ökologischen Flutungen vorgestellt.

Gabi Rolland zufolge handelt es sich beim „IRP“ um ein Programm des Landes Baden-Württemberg, das Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein mit der Renaturierung der Auelandschaft verbindet. Es sei eingebunden in weitere Hochwasserschutzprogramme in Frankreich und Rheinland-Pfalz. Das Land Baden-Württemberg verfolge das Ziel, für die freie Rheinstrecke nördlich der Staustufe Iffezheim den vor dem Oberrheinausbau vorhandenen Hochwasserschutz wieder herzustellen. Im Rahmen des IRP sei vorgesehen, auf baden-württembergischer Rheinseite zwischen Basel und Mannheim an 13 Standorten Hochwasserrückhalteräume in ehemaligen Aueflächen zu schaffen. Insgesamt werde ein Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m3 benötigt. Zeitlich hänge Baden-Württemberg dem Ausbau erheblich hinterher. Vier Rückhalteräume seien bislang in Betrieb, zwei befänden sich im Bau, zwei im Planfeststellungsverfahren sowie zwei in der Vorbereitung zur Planfeststellung. Mit einer Fertigstellung sei voraussichtlich 2027/28 zu rechnen, berichtete Rolland. Die Investitionskosten des IRP beliefen sich auf rund 1,5 Milliarden Euro. Baden-Württemberg trage 58,5 Prozent der Kosten. Zuschüsse von bis zu 60 Prozent des Landesanteils kämen aus dem Nationalen Hochwasser-Schutzprogramm für laufende IPR-Maßnahmen.

Bei Hochwasser würden nahezu alle Flächen in einem Rückhalteraum überflutet. Zur Vermeidung von Schäden an Natur und Landschaft seien ökologische Flutungen unverzichtbar, gab Gabi Rolland die Ausführungen des RP wieder. Deshalb sollten ökologische Flutungen möglichst alle Flächen erreichen, die im Falle eines Hochwassers überflutet werden. „Ökologische Flutungen mindern letztlich Schäden“, betonte Rolland. So würden hochwassertolerante Baumarten sowie auetypische Tiere und Pflanzen gefördert und die Naturverjüngung nicht hochwassertoleranter Baumarten verhindert werden. Wildtiere würden durch die ökologischen Flutungen trainiert und die Durchströmung der Gewässer werde verbessert.

Erste Erfolge konnten bereits verbucht werden. So wurde zum Beispiel die Hochwasserwelle im Jahr 2013 in Speyer um 29 Zentimeter reduziert, was die Überschwemmung der Innenstadt verhindert habe.

Das Gremium habe sich anschließend mit den wesentlichen Änderungen des aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) sowie den möglichen Auswirkungen für Baden-Württemberg befasst. Nach Angaben Rollands wolle die Bundesregierung mit der Novelle des „Hochwasserschutzgesetzes II“ die Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtern.

Ziel des Bundesgesetzes sei, den Flüssen mehr Raum zu geben. Ferner sei das Anliegen laut Gabi Rolland, Vorschriften zu schaffen, die die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. Außerdem nenne das Gesetz als Gebietskategorie „Hochwasserentstehungsgebiete“. Wie Gabi Rolland darlegte, beabsichtige die Landesregierung Baden-Württemberg nicht, von der Möglichkeit zur Ausweisung sog. Hochwasserentstehungsgebiete Gebrauch zu machen, da Starkregen prinzipiell überall auftreten könne. Erklärtes Ziel in Baden-Württemberg sei, die Risiken von Hochwasser zu verringern. Neben Maßnahmen der Flächen- und der Hochwasservorsorge gehörten hierzu auch technische Hochwasserschutzmaßnahmen. Soweit Siedlungsbereiche betroffen seien, werde unter Berücksichtigung von Nutzen-Kosten-Aspekten ein Hochwasserschutz gegen ein 100-jährliches Ereignis angestrebt.