Innenausschuss
Barrierefreier Zugang auch für Wohnungen Stuttgart. Mit einstimmigem Beschluss hat der Innenausschuss des Landtags der Änderung der Landesbauordnung zugestimmt. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 22. September 2004, mitteilte, wird auch für größere Wohngebäude die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen vorgeschrieben. In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen Wohnungen eines Geschosses diese Auflagen erfüllen. Weiter müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Ein SPD-Antrag der behindertengerechten Einrichtung solcher Wohnungen fand im Ausschuss keine Mehrheit. Weiter wurde beschlossen, dass bauliche Anlagen wie öffentliche Gebäude und Einrichtungen, die überwiegend von behinderten oder alten Menschen genutzt werden, so herzustellen sind, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Dies gilt nicht bei Schulen und Kindertageseinrichtungen.