Innenausschuss befasst sich mit Flüchtlingsarbeit der Kirchen in Baden-Württemberg

Stuttgart. Mit der Flüchtlingsarbeit der Kirchen in Baden-Württemberg und der Situation in Flüchtlingsunterkünften hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration am Mittwoch, 15. Februar 2017, anlässlich eines Antrags der CDU-Fraktion befasst. Dabei wurde deutlich, dass sich Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, Einrichtungen und Verbände im Südwesten in vielfältiger Weise bei der Unterbringung, Begleitung, Betreuung, Unterstützung und Integration von Flüchtlingen einsetzen, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein. Kirchen tragen spürbar zu einem gesellschaftlichen Klima bei, das von Hilfsbereitschaft und Engagement in der Flüchtlingsaufnahme geprägt ist.  

Nach Angaben Kleins zählen zu häufigen Tätigkeiten der Kirchen in der Flüchtlingshilfe Begegnungs-, Sozial- und Bildungsarbeit (z.B. Sprachenlernen, Hausaufgabenhilfe), Jugendarbeit, interkulturelles und interreligiöses Lernen sowie Hilfen im Alltag (z.B. Behördengänge). Hinzu kommen kirchliche Unterstützungsangebote (z.B. Schulungen, Fachberatungen) und Einrichtungen wie zielgruppenspezifische Beratungsstellen beispielsweise für Frauen, Familien oder traumatisierte Personen. Die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen sei eine staatliche Aufgabe. Doch würden zum Teil kirchliche Organisationen im staatlichen Auftrag als Träger bzw. Betreiber von Unterkünften tätig. Nach Angaben des Innenministeriums gestalte sich die Zusammenarbeit im Zuständigkeitsbereich des Landes reibungslos, für den Bereich der Kommunen lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, führte der Vorsitzende aus. Angaben zur Höhe der von den Kirchen für die Flüchtlingsarbeit ausgegebenen Finanzmittel habe die Regierung nicht.

Klein zufolge teilte das Innenministerium auf die Frage nach Diskriminierungen und Gewalttaten gegen bestimmte Flüchtlingsgruppen wie Frauen, Minderjährige, Homosexuelle oder Angehörige anderer Religionen mit, dass die Religionszugehörigkeit kein Teil der Personalien sei und damit von der Polizei im Rahmen der Bearbeitung von Strafanzeigen grundsätzlich nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werde. Angaben zu Opfern würden anonymisiert und nur in begrenztem Umfang dokumentiert. Opfermerkmale würden in der Statistik nur dann ausgewiesen, wenn das spezifische Merkmal im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung stehe. Für das Jahr 2015 weise die Kriminalstatistik für Rohheitsdelikte (u.a. Raub, Körperverletzung, Bedrohung) gegen Asylbewerber mit dem Tatort Flüchtlingsunterkunft folgende Opferzahlen aus: Kinder 31, Jugendliche 36, weibliche Opfer ab 18 Jahren 105.

Bereits bei der Belegung von Zimmern und Gebäuden könne auf ethnische und religiöse Zugehörigkeiten Rücksicht genommen werden, um Spannungen unter den Bewohnern zu vermeiden. Es seien nur vereinzelt Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen bekannt, bei denen die unterschiedliche Herkunft der Bewohner, wenn diese beispielsweise in einem Zimmer untergebracht waren, zu Problemen geführt hätten. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand spiele die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion im alltäglichen Zusammenleben der Asylsuchenden häufig nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch könnten Spannungen, Konflikte und Bedrohungssituationen in Unterkünften auftreten. Eine spezifische Gefährdungslage zulasten von Christen konnte bislang nicht festgestellt werden. In Flüchtlingseinrichtungen tätige Personen würden mit Blick auf mögliche Spannungen unter den Bewohnern sensibilisiert, so Klein.