Innenausschuss befasst sich mit Polizeistärke in Bayern und Baden-Württemberg
Stuttgart. Über die Zahl der Polizeistellen in Baden-Württemberg und Bayern im Vergleich sowie die Auswirkungen des Münchner Amoklaufs auf die Einsatzkräfte im Südwesten hat der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration am Mittwoch, 19. Oktober 2016, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP beraten. In Baden-Württemberg gibt es 24.072 Planstellen im Polizeivollzugsdienst, was bezogen auf die Einwohnerzahl eine Polizeidichte von 1:452 ergibt. In Bayern beträgt die Polizeidichte 1:397 bei 32.338 Stellen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.
Nach Angaben des Vorsitzenden befasste sich das Ausschuss auch mit der Frage, welche Einsatzkräfte im Südwesten im Zuge des Amoklaufs am 22. Juli 2016 in München mobilisiert wurden. Laut Innenministerium sei bei Amok- oder Terrorereignissen eine schnelle Verfügbarkeit von Einsatzkräften wesentlich. Zum einen, weil solche Situationen ein sofortiges polizeiliches Handeln erforderten, und zum anderen, weil gerade zu Beginn eines solchen Ereignisses die Gefahrenlage häufig noch unklar sei.
Vor diesem Hintergrund habe der Amoklauf auch Auswirkungen auf Baden-Württemberg gehabt. Für den Fall, dass sich die Lage in München geändert hätte und um die schnelle Handlungsfähigkeit der Polizei sicherzustellen, sei für die Polizei in Baden-Württemberg teilweise Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst angeordnet worden. Dazu zählten unter anderem Kräfte des Spezialeinsatzkommandos, der Mobilen Einsatzkommandos, der Alarmhundertschaften der regionalen Polizeipräsidien, des Führungsstabs des Innenministeriums sowie der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts. Diese Anordnung sei aufgrund eines Ersuchens des Landes Bayern, aber auch eigeninitiativ erfolgt. Darüber hinaus hätten im Rahmen des Amoklaufs insgesamt 42 Kräfte des „Spezialeinsatzkommandos des Polizeipräsidiums Einsatz“ die bayerischen Kollegen unterstützt, führte Klein aus.
Klein zufolge gibt es ein „Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte“. Außerdem bestehe eine langjährige bewährte und gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei beider Länder. Aus diesem Grund könne im Südwesten bei Bedarf von einer zügigen Unterstützung durch die bayerische Polizei ausgegangen werden, sofern die dortigen Einsatzkräfte nicht aufgrund einer eigenen Gefahrensituation gebunden seien. Die gegenseitigen Unterstützungseinsätze der Spezialeinsatzkommandos seien gemäß einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung kostenfrei, legte der Vorsitzende dar.
Zur Bewältigung von Gefahrenlagen wie einem Amokalarm sei ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen wichtig. Hierzu würden verschiedene bundesweit gültige Polizeidienstvorschriften und Leitfäden sowie ergänzende landesweit gültige Führungs- und Einsatzanordnungen herangezogen. In Baden-Württemberg seien – insbesondere für die Führung bei Amoklagen – bei jedem Polizeipräsidium moderne und leistungsfähige Lagezentren mit zusätzlichen Räumen eingerichtet worden. Aufgrund der technischen und personellen Ausstattung der Lagezentren könnten Gefahrensituationen professionell bewältigt werden, betonte Klein.