Innenausschuss befasst sich mit Situation bei Schutzräumen für die Bevölkerung
Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. März 2025, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der Situation bei Räumlichkeiten für den Zivilschutz befasst. Wie in der Sitzung deutlich wurde, gibt es in Baden-Württemberg rund 220 öffentliche Schutzräume mit etwa 176.000 Schutzplätzen, für die formal noch eine Zivilschutzbindung besteht. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger mit.
Hockenberger zufolge wollten die Antragsteller auch vor dem Hintergrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine die Situation bei Schutzräumen im Land beleuchten. Die Landesregierung habe mitgeteilt, mit den grundlegend veränderten politisch-militärischen Gegebenheiten in Europa ab dem Jahr 2022 würden auch die Anforderungen an die Zivile Verteidigung und damit auch an den Zivilschutz entsprechend angepasst. Derzeit würden die Rahmenbedingungen, welche für den Zivilschutz erfüllt sein müssen, vom Bund gemeinsam mit den Ländern überarbeitet. Insbesondere die Schutzräume, deren Bedeutung nach Beendigung des Kalten Krieges abnahm, rückten wieder in den Fokus.
Nachdem der Bund seit 1990 Schutzraum-Neubauten nicht mehr gefördert habe und im Jahr 2007 entschieden habe, die bestehenden öffentlichen Schutzanlagen nach und nach abzuwickeln, sei der Bestand kontinuierlich verringert worden. Anlässlich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sei diese Rückabwicklung gestoppt worden, um die verbliebenen Bauwerke auf Zustand und Eignung zu prüfen. Der Bund habe dafür eine Bestandsaufnahme aller noch öffentlich gewidmeten Schutzräume durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch öffentlich gewidmeten Schutzräume wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten, berichtete Hockenberger.
Die Bestandsaufnahme habe ergeben, dass derzeit bundesweit noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 480.000 Schutzplätzen formal zu Zwecken des Zivilschutzes gewidmet seien. Davon unterlägen in Baden-Württemberg noch etwa 220 öffentliche Schutzräume mit rund 176.000 Schutzplätzen einer Zivilschutzbindung. Kernaussage des von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellten Berichts sei, dass eine Reaktivierung der wenigen und im Bundesgebiet sehr ungleich verteilten noch öffentlich gewidmeten Schutzräume grundsätzlich möglich wäre. Die ursprünglich öffentlichen Schutzraumanlagen befänden sich überwiegend in Privateigentum sowie im Eigentum von Kommunen. Die Anlagen existierten zwar baulich noch, aufgrund fehlender Erhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit seien diese aber nicht mehr einsatzbereit sowie zahlenmäßig nicht ausreichend. Zeit- und Kostenaufwand der Reaktivierung hingen von dem Schutzniveau ab, das die Schutzräume künftig bieten Sollen. Nach Kenntnis des Ministeriums des Innenministeriums sei in Baden-Württemberg derzeit kein noch gewidmeter öffentlicher Schutzraum als solcher ohne Maßnahmen zur Reaktivierung funktionstüchtig, so der Vorsitzende.
Innenminister Thomas Strobl habe in der Sitzung ausgeführt, dass er bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz im Herbst 2022 eine Initiative zu einem modernen Schutzraumkonzept eingebracht und sich dafür eingesetzt habe, dass ein modernes Schutzraumkonzept aufgestellt werde. Diese Initiative habe der hierfür zuständige Bund aufgegriffen. Gemeinsam beabsichtigten Bund und Länder, die folgenden Eckpunkte auszuarbeiten: Eine möglichst systematische Erfassung von öffentlichen Gebäuden und privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsorte genutzt werden könnten. Dazu zählten etwa Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume. Zudem solle ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis erstellt werden, das es Bürgerinnen und Bürgern ermögliche, über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte über das Handy zu ermitteln. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten zur flächendeckenden Schaffung von Räumen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Kellern selbst schützen könnten, mitgedacht werden, auch bei öffentlichen Neubauten. Außerdem sollen umfassende Informationskampagnen, die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Schutzräumen und die Möglichkeiten des Selbstschutzes informieren, erstellt werden. Erste Zwischenergebnisse, vor allem mit Hinweisen an die Bevölkerung, seien für die erste Jahreshälfte 2025 geplant.