Innenausschuss befasst sich mit Situation von Notfallsanitätern
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. September 2021, auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Situation von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (NotSan) befasst. Grund dafür sind Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der erweiterten Kompetenzen, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Andrea Schwarz.
Das Notfallsanitätergesetz trat 2014 in Kraft. In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die Auszubildenden fundierte medizinische Kenntnisse der Notfallrettung. Diese Ausbildung ersetzt die bisherige zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten. In der Praxis könnten die dort erlernten erweiterten Kompetenzen jedoch nicht rechtssicher angewendet werden. Auch mit der Änderung des Gesetzes im Frühjahr 2021 im Bund sei die Rechtunsicherheit erhalten geblieben. Derzeit arbeiten die Bundesländer an Delegationskonzepten, um die 2C-Maßnahmen zu definieren. Konkret gehe es um Anwendung heilberuflicher Tätigkeiten. Wendet ein Notfallsanitäter diese Maßnahmen in bestimmten Situationen an, mache er sich unter Umständen strafbar, sagte die stellvertretende Vorsitzende.
Da das Notfallsanitätergesetz unmittelbar geltendes Bundesrecht sei, bedürfe es keines weiteren Umsetzungsaktes in den Ländern. Daher könnten weder das Land noch eines der landesweiten Gremien im Rettungsdienst weitergehende Vorgaben zu dieser Norm erlassen. Die konkrete Umsetzung in der Praxis liege damit in den Händen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und der Leistungsträger als Arbeitgeber. Das Ländergremium Ausschuss Rettungswesen berate derzeit eine gemeinsame Stellungnahme zu dem neuen Paragraf 2a.
Außerhalb der Vorgaben des Paragraf 2a können die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen im Rahmen der Mitwirkung eigenständig durchführen, die von verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten für bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden. Diese sogenannte Vorab-Delegation erfordere als Grundlage für die Behandlung jeweils festzulegender, standardisiert beschriebener Fälle vorgelagerte ärztliche Entscheidungen, die in sogenannten Standardarbeitsanweisungen festgehalten werden. Das Innenministerium sei bestrebt, eine landesweit einheitliche Implementierung der Vorab-Delegation umzusetzen. Unter Vorsitz des Landes erarbeite eine Arbeitsgruppe die für die Einführung auf Landesebene notwendigen Regelungen und Prozesse. Schwarz forderte das Innenministerium auf, die Expertise des Berufstandes der Notfallsanitäter besser in die Arbeit des Gremiums einfließen zu lassen.