Innenausschuss berät über Maßnahmen zum Schutz vor Reichsbürgern
Stuttgart. Mit Straftaten von Reichsbürgern gegen Beamte und Behördenmitarbeiter, dem Waffenbesitz von Reichsbürgern sowie Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gegen solche Angriffe hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. September 2017, auf Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, ausführte, waren im laufenden Jahr mehrere Behörden der Finanz-, Justiz- und Innenverwaltung mit strafrechtlich relevanten Handlungen von Reichsbürgern konfrontiert, darunter Finanzämter und Polizeipräsidien, die Staatsanwaltschaft Heilbronn, das Amtsgericht Radolfzell, das Jugendamt Ostalbkreis, das Bürgermeisteramt Bad Wildbad und die Landratsämter Schwäbisch Gmünd und Aalen. „Zu den Delikten zählen unter anderem Erpressung, Nötigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, so Karl Klein. Immer öfter würden Behördenmitarbeiter Ziel solcher Angriffe von Reichsbürgern, die zunehmend aggressiver auftreten. Die Sicherheitsbehörden zählen in Baden-Württemberg mindestens 1.527 Personen zu den Reichsbürgern.
„Insbesondere bei den Finanzämtern ist festzustellen, dass Reichsbürger vor allem schriftlich versuchen, Drohszenarien aufzubauen und die Mitarbeiter einzuschüchtern. Jedoch wird die Schwelle zur strafrechtlich relevanten Bedrohung dabei häufig nicht überschritten“, sagte Klein. Bedrohungen im persönlichen Kontakt mit Finanzmitarbeitern beschränken sich auf wenige Einzelfälle. So wurde beispielsweise der Vollstreckungsbeamte eines Finanzamtes von mehreren Reichsbürgern bedroht und am Verlassen der Wohnung des Schuldners gehindert.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wurden und werden von Seiten der Landesverwaltung eine ganze Reihe an Maßnahmen getroffen, um Mitarbeiter vor Angriffen und Drohungen durch Reichsbürger und andere gewaltbereite Personen zu schützen. Vor allem der konsequenten Verfolgung strafrechtlich relevanter Vorfälle komme eine große Bedeutung und Signalwirkung zu. Zur Information und Sensibilisierung der Beschäftigten gebe es etwa Fortbildungen, von polizeilichen Beratungsstellen erarbeitete Handreichungen sowie weiteres Informations- und Schulungsmaterial. Außerdem finde ein enger Informationsaustausch mit Sicherheitsbehörden, anderen Behörden und Ministerien in Deutschland statt.
Zudem habe das Innenministerium die Waffenbehörden angewiesen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Extremisten zu überprüfen, Waffenerlaubnisse soweit möglich zurückzunehmen sowie die enge Abstimmung mit der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz zu suchen. Den Waffenbehörden in Baden-Württemberg waren im Mai 2017 insgesamt 57 Reichsbürger als Waffenbesitzer bekannt, wovon 28 im Besitz von 261 erlaubnispflichtigen Waffen waren. Angesichts der andauernden Ermittlungen dürfte sich die Zahl noch erhöhen. Seit Januar 2017 haben die Behörden 36 Waffenerlaubnisse von 21 Reichsbürgern zurückgenommen. Im Juni 2017 habe das Landratsamt Ludwigsburg bei einer groß angelegten Aktion 13 waffenrechtliche Erlaubnisse von 4 Reichsbürgern zurückgenommen und mit Unterstützung der Polizei 83 Waffen und Waffenteile sichergestellt.
Laut Klein wird derzeit die Software „Stiller Alarm“ getestet, die voraussichtlich bis Ende 2017 in allen Finanzämtern zum Einsatz kommen soll. Die Software bietet die drei Alarmstufen „Hilfe“, „Polizei“ und „Amok“ und kann zusätzlich als Brandalarm genutzt werden. Überlegungen, den Zugang zu Finanzämtern durch allgemeine Ausweiskontrollen zu beschränken, sind derzeit nicht vorgesehen. Die Finanzämter seien bürger- und serviceorientiert und sollen möglichst offene Behörden sein. Es werde vielmehr das Ziel verfolgt, den Zugang vom Besucherbereich in andere Bereiche der Häuser nur nach einer Kontrolle zu ermöglichen. Bei Gerichten seien Personenkontrollen ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Sicherheit. Durch den seit 2013 stattfindenden schrittweisen Ausbau der „Sicherungsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften“ sei es gelungen, die Kontrollintensität in den Gerichtsgebäuden deutlich zu erhöhen, führte der Ausschussvorsitzende aus.