Innenausschuss berät über Stand der Umsetzung des intelligenten Videoschutzes in Mannheim
Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Mai 2025, auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Stand der Umsetzung des intelligenten Videoschutzes in Mannheim befasst. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann die Testphase abgeschlossen wird und das System in den Echtbetrieb übergehen kann. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mit.
Die Antragsteller erklärten laut Hockenberger, dass die Testphase für das Videoprojekt in Mannheim verlängert wurde. Sie hätten daher angesichts des rasanten Fortschrittes der KI-Technologie einerseits und dem gestiegenen Bedarf an Sicherheit auf den Straßen andererseits in Erfahrung bringen wollen, ob das Projekt inzwischen auf der Zielgeraden sei.
Dem Ausschussvorsitzenden zufolge teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit, dass das Projekt die Themen Digitalisierung und Entwicklung Künstlicher Intelligenz durch eine Kooperation zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen mit der Landesverwaltung vereine. Mit Unterstützung modernster Technik solle der Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum verbessert und gleichzeitig der Datenschutz weiter erhöht sowie Grundrechtseingriffe minimiert werden. Mit Stand Februar 2025 seien bereits 40 Kameras an die automatisierte Auswertesoftware angebunden. Damit entwickele sich das Projekt analog dem vorgesehenen Projektverlauf. Die generierten Alarme würden für die Weiterentwicklung des Systems ausgewertet und dienten der Analyse sowie Optimierung von Schwachstellen in den Modulen. Neben dem konventionellen Monitoring der Videobilder finde derzeit ein Parallelbetrieb des sogenannten „schwarzen Monitors“ statt. Auf dem schwarzen Monitor würden erst dann Videobilder angezeigt, wenn das System ein polizeilich relevantes Verhalten erkannt habe. Die Verhaltensmusterkennung sei stetig weiterentwickelt und weiter für polizeilich relevante Sachverhalte optimiert worden. Die neuesten softwaretechnischen Entwicklungen würden fortlaufend in die Verfahrenskette integriert, wodurch eine Effizienzsteigerung erreicht worden sei. Die Entwicklung des Projekts verlaufe nach Angaben des Ministers in Gänze betrachtet anhaltend positiv, berichtete Hockenberger.
An dem intelligenten Videoschutz bestehe landes- und bundesweit sowohl vonseiten anderer Sicherheitsbehörden als auch Städten und Kommunen großes Interesse. Gemäß Polizeigesetz (PolG) sei in Baden-Württemberg die automatische Auswertung von angefertigten Bildaufzeichnungen jedoch ausschließlich dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten. Das Polizeipräsidium Mannheim stehe im Austausch mit verschiedenen Ministerien und Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie innerhalb des Landes Baden-Württemberg mit anderen regionalen Polizeipräsidien. Zudem besuchten Delegationen mehrerer Städte das Polizeipräsidium Mannheim und informierten sich vor Ort über den intelligenten Videoschutz.
Das Projekt Videoschutz Mannheim sei um drei Jahre bis Ende 2026 verlängert worden. Ziel sei es, eine Marktreife der Software zu erlangen. Derzeit würden weitere Kameras sukzessive an den intelligenten Videoschutz angebunden. Nach Abschluss der Anbindung aller statischer Kameras sei für das Jahr 2026 ein Optimierungsprozess des intelligenten Videoschutzes vorgesehen, fasste Hockenberger die Antwort des Ministeriums zusammen.
Die Entwicklung der Software sei äußerst komplex. Eine ausreichende Menge an Echtdaten sei ein elementarer Baustein und Grundlage für das Trainieren der Algorithmen. Öffentliche Daten stünden jedoch nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung, weshalb regelmäßig Messkampagnen mit Hilfe von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anhand erstellter Drehbücher durchgeführt werden. Trotz eines durch das Fraunhofer IOSB Karlsruhe hierfür entwickelten teilautomatisierten Prozesses gestalte sich das Aufbereiten der Videosequenzen sehr zeitaufwendig und ressourcenintensiv.
Die automatische Auswertung sei gemäß Polizeigesetz auf solche Verhaltensmuster reduziert, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Nicht inbegriffen seien somit beispielsweise Personen, die am Boden liegen und sich in einer hilflosen Lage befinden bzw. einen medizinischen Notfall erlitten haben. Diese Erweiterung sei Bestandteil des Maßnahmenpakets „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ der Landesregierung von September 2024. Ein etwaiger Ergänzungsbedarf in der Rechtsgrundlage wird geprüft. Darüber hinaus werde die ebenfalls im Maßnahmenpaket aufgeführte Erkennung von gefährlichen Gegenständen vorangetrieben, sagte der Ausschussvorsitzende.