Innenausschuss berät über Zukunft des Konzepts „Sichere Herkunftsländer“
Stuttgart. Mit der Zukunft des Konzepts „Sichere Herkunftsländer“ hat sich der Innenausschuss am Mittwoch, 16. November 2016, anlässlich eines Antrags der FDP/DVP-Fraktion befasst. Innenminister Thomas Strobl erklärte im Ausschuss, wenn im Bundesrat darüber abgestimmt wird, ob die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen, wird die Landesregierung diesem Vorhaben zustimmen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.
Hintergrund des Antrags war nach Angaben des Vorsitzenden ein Zeitungsbericht vom 10. Juni 2016, wonach Ministerpräsident Kretschmann ein Gesetz erarbeiten lasse, das das Konzept der „Sicheren Herkunftsländer“ überflüssig machen solle. Demnach würden Asylanträge von Personen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote automatisch in einem beschleunigten Verfahren landen; Rückführungen würden ebenso beschleunigt vorgenommen. Bei steigender Anerkennungsquote würden die Anträge umgekehrt ebenso automatisch wieder aus dem schnellen Verfahren herausgenommen.
Die Landesregierung habe dem Ausschuss gegenüber mitgeteilt, dass Überlegungen, Asylverfahren für Ausländer aus bestimmten Herkunftsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen, seit einiger Zeit im politischen Raum diskutiert würden. Auch der Ministerpräsident und der Innenminister hätten öffentlich eine Alternative zum nationalen Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ins Gespräch gebracht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Modell seien insbesondere in verfassungs- und europarechtlicher Hinsicht zu prüfen. Gegebenenfalls müssten dann die üblichen Verfahren innerhalb des Landes und auf Bundesebene durchgeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1996 festgestellt, dass das Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten“ mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Landesregierung habe erklärt, sie halte den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf Marokko, Algerien und Tunesien für verfassungskonform. Das Grundgesetz räume dem Gesetzgeber die Möglichkeit ein, darauf zu reagieren, wenn Asyl nicht nur massenhaft, sondern weithin auch ungerechtfertigt beantragt wird. Der Gesetzgeber dürfe deshalb Vorkehrungen treffen, dass der Staat mit den ihm zu Gebote stehenden Kräften die starke Inanspruchnahme des Asylrechts zeitgemäß bewältigen könne. Von dieser verfassungsrechtlichen Ermächtigung habe der Gesetzgeber mit dem Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten“ Gebrauch gemacht. Mit dem Konzept solle ermöglicht werden, Asylanträge von Personen aus diesen Herkunftsstaaten zu verkürzen, ohne dabei das Grundrecht auf Asyl anzutasten. Darüber hinaus sei nicht zu verkennen, dass von der Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat eine Signalwirkung ausgehe, dass das Asylverfahren in Deutschland nicht missbraucht werden dürfe, fasste Klein die Ausführungen zusammen.
Vor dem Hintergrund der Zielrichtung des Konzepts und mit Blick auf die Erweiterung in den Jahren 2014/2015 auf die Westbalkanstaaten habe sich das Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten“ bewährt. Der Zugang von Asylsuchenden aus dem Westbalkan habe sich insbesondere nach der Erweiterung auf Albanien, die Republik Kosovo und Montenegro im Oktober 2015 signifikant verringert, so Klein.