Innenausschuss bilanziert Gesetzesnovelle

Stuttgart. Mit der Umsetzung des im Juli 2009 geänderten Waffengesetzes in Baden-Württemberg hat sich der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, 24. März 2010, befasst. Die Novellierung des Waffengesetzes war als Folge des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, erfolgte die Beratung anlässlich einschlägiger Anträge von CDU, Grünen und FDP/DVP. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden beinhaltet die Gesetzesänderung unter anderem eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung, die es ermöglicht hat, illegale Waffen straffrei abzugeben. In Baden-Württemberg seien im Amnestiezeitraum 7.017 illegale Waffen bei den Waffenbehörden und Polizeidienststellen abgegeben worden, berichtete Heiler. Zudem seien auch 46.188 legale Waffen den Behörden überlassen worden. Dies sei darauf zurückzuführen, dass viele Waffenbesitzer den Aufrufen der Politik gefolgt seien und ihre Waffen freiwillig zurückgegeben hätten. Abgesehen von 54 Waffen, die für dienstliche Zwecke bei der Polizei verblieben seien, seien die abgegebenen Waffen zur Vernichtung an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet worden. Der Sonderausschuss „Winnenden“ des Landtags habe die Landesregierung in seinem Abschlussbericht aufgefordert, sich über eine Bundesratsinitiative für eine weitere Amnestieregelung einzusetzen, so Heiler. Eine weitere Neuerung im Waffenrecht besteht laut Heiler darin, dass die Waffenbehörden verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition überprüfen können. Bislang seien solche Kontrollen nur verdachtsabhängig möglich gewesen, wenn also die Behörden begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung gehabt hätten. Zwischen dem 25. Juli und dem 31. Dezember 2009 seien im Land 1.527 Kontrollen durchgeführt worden, die in 704 Fällen zu Beanstandungen geführt hätten. Dabei habe es sich nicht nur um Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften, sondern auch um weitere waffenrechtliche Verstöße wie beispielsweise den Besitz illegaler Waffen gehandelt. Kontrolliert worden seien insbesondere jene Waffenbesitzer, die den geforderten Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht erbracht bzw. an deren vorgelegtem Nachweis Zweifel bestanden hätten. Die Waffenbehörden entschieden in eigener Zuständigkeit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe für solche Kontrollen Gebühren seitens der Waffenbesitzer zu entrichten seien. Hier sei der Entscheidungsprozess bei den Waffenbehörden noch nicht abgeschlossen. Auch in diesem Zusammenhang verwies Heiler auf eine Empfehlung des Sonderausschusses „Winnenden“, wonach zwischen verdachtsabhängigen und verdachtsunabhängigen Kontrollen unterschieden werden sollte und bei verdachtsunabhängigen Kontrollen nur im Falle von Beanstandungen Gebühren zu erheben seien.
Wie der Ausschussvorsitzende abschließend ausführte, hat sich auch bei der Prüfung des persönlichen Bedürfnisses zum Waffenbesitz eine Änderung ergeben. Statt bislang nur alle drei Jahre könne die Waffenbehörde jetzt fortlaufend prüfen, ob das „waffenrechtliche Bedürfnis“ fortbestehe. Standards für diese Prüfung enthalte eine Verwaltungsvorschrift des Bundes, die voraussichtlich Ende 2010 in Kraft treten könne.