Innenausschuss des Landtags plädiert für stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung

Stuttgart. Für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung hat sich der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 4. Juli 2012, einhellig ausgesprochen. Die bisherigen Regelungen beinhalten stets feste Stichtage. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, waren sich die Ausschussmitglieder anlässlich der Beratung eines CDU-Antrags einig, dass es eine Frage der Menschenwürde sei, für die langjährig geduldeten Ausländer eine angemessene Lösung zu finden.

Derzeit seien in Baden-Württemberg 9.832 Ausländer geduldet, so Heiler. Diese Menschen seien also verpflichtet, Deutschland zu verlassen, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis hätten. Allerdings könne die Ausreisepflicht in diesen Fällen momentan nicht vollzogen werden. Der Innenminister hat sich laut Heiler im Ausschuss optimistisch gezeigt, dass auf Bundesebene noch in diesem Jahr eine Regelung gefunden werden kann.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wurde 2007 mit der sogenannten Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz eine gesetzliche Bleiberechtsregelung geschaffen. Danach sei Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009 eingeräumt worden, wenn sie zum 1. Juli 2007 bestimmte Voraussetzungen wie einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland und einen selbstständig gesicherten Lebensunterhalt erfüllt hätten. Bei Personen ohne eigene Erwerbstätigkeit sei eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erteilt worden. Die Aufenthaltserlaubnis sei verlängert worden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorgelegen hätten bzw. eine überwiegende Erwerbstätigkeit in der Vergangenheit nachgewiesen werden konnte. Wie Heiler abschließend ausführte, sind in Baden-Württemberg 3.186 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe zwischen 28. August 2007 und 31. Dezember 2009 erteilt worden, von denen 2.063 im Zeitraum bis 31. Dezember 2010 um weitere zwei Jahre verlängert wurden.