Innenausschuss des Landtags stimmt Dienstrechtsreform zu
Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des öffentlichen Dienstrechts, mit dem unter anderem die Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben werden soll, hat der Innenausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Oktober 2010, mehrheitlich zugestimmt. Zudem wurden zwei Änderungsanträge von CDU und FDP/DVP, die den Gesetzentwurf redaktionell präzisieren, mehrheitlich angenommen. Dagegen fanden diverse Änderungsanträge von SPD und Grünen im Ausschuss keine Mehrheit. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mit. Die abgelehnten Änderungsanträge von SPD und Grünen zielten laut Heiler unter anderem darauf ab, eingetragene Lebenspartnerschaften im Bereich der Besoldung und Versorgung, also beispielsweise bei der Zahlung des Familienzuschlags und der Hinterbliebenenversorgung, mit der Ehe gleichzustellen. Darüber hinaus, so der Ausschussvorsitzende, wollten die Oppositionsfraktionen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1995 notwendige Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes nicht so gestalten, dass die Mitbestimmung eingeschränkt wird. Wie Heiler weiter mitteilte, haben beide Fraktionen auch einen eigenen Änderungsantrag zur Sonderaltersgrenze bei Beamten der Polizei, des Justizvollzugsdienstes und der Feuerwehr eingebracht. Die SPD habe die bisher geltende Sonderaltersgrenze von 60 Jahren generell beibehalten wollen. Demgegenüber hätten die Grünen bei Polizisten für eine Sonderaltersgrenze von 62 Jahren plädiert. Allerdings hätten nach diesem Vorschlag Polizisten, die mindestens 20 Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst oder in speziellen Einheiten gearbeitet haben, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung unter anderem vor, die Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre anzuheben, die Besoldung strukturell zu verbessern und den einfachen Dienst abzuschaffen. Außerdem würden Wechsel in die Privatwirtschaft erleichtert, indem Beamte ihre Pensionsanwartschaften mitnehmen könnten.