Innenausschuss diskutiert Risiken und Lehren aus den
Stuttgart. Mit der Frage, wie sich die internationale Finanzkrise auf die Cross-Border-Leasing-Geschäfte baden-württembergischer Kommunen und Zweckverbände auswirkt, hat sich der Innenausschuss des Landtags befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 10. Dezember 2008, mitteilte, erfolgte die Beratung anlässlich einschlägiger Anträge der SPD- sowie der FDP/DVP-Fraktion. Laut Junginger handelt es sich bei Cross-Border-Leasing-Transaktionen um komplexe und komplizierte Finanzgeschäfte. Dabei würden kommunale Infrastruktureinrichtungen für einen längeren Zeitraum an einen US-Investor vermietet und zeitgleich für einen kürzeren Zeitraum von den Kommunen wieder zurückgemietet. Dadurch könnte der Investor in den Vereinigten Staaten – mittlerweile nicht mehr gewährte – Steuervorteile realisieren, an denen auch die Kommunen partizipierten. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden haben in Baden-Württemberg seit Mitte der 1990er Jahre 14 Kommunen oder von diesen getragene Zweckverbände Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen, die der Genehmigungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörden unterlagen. Allerdings seien von der Kommunalaufsicht gemäß dem Gemeindehaushaltsrecht jeweils nur einzelne Vertragsteile, nicht aber das Gesamtvertragswerk und das damit zusammenhängende Risiko geprüft worden. Zudem unterlägen die Cross-Border-Leasing-Geschäfte von kommunalen Gesellschaften überhaupt nicht der Rechtsaufsicht, so Junginger. Wie der Ausschussvorsitzende weiter erläuterte, müssten die Cross-Border-Leasing-Verträge in vier Fällen umstrukturiert werden, wodurch die Erträge der Kommunen geschmälert würden. So sei die Umstrukturierung bei der Bodensee- und der Landeswasserversorgung sowie der Stadt Ulm notwendig geworden, weil ein Finanzpartner in Folge der Kapitalmarktkrise in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft worden sei. Diese Beispiele zeigten, dass Cross-Border-Leasing mit einigen Risiken behaftet sei. „Der Innenausschuss ist sich darin einig, dass sich die kommunale Daseinsvorsorge nicht als Spielball riskanter Spekulationsgeschäfte eignet“, erklärte Junginger abschließend.