Innenausschuss: Fehlbelegungsabgabe soll fallen

Landesregierung mit der Prüfung einer Bundesratsinitiative beauftragt Stuttgart. In seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Januar 2006, hat sich der Innenausschuss des Landtags einmütig für eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen ausgesprochen. Zukünftig sollen die Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie die Abgabe beibehalten wollen. Hierzu sei eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig, die es erlaube, die Entscheidung direkt auf die Gemeinden zu übertragen. Die Landesregierung sei beauftragt, eine dementsprechende Gesetzesinitiative auf ihre Mehrheitsfähigkeit im Bundesrat zu prüfen, erklärte der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall. In der Praxis, so Gall, habe die Abgabe in den letzten Jahren immer stärker zu einem Wegzug von finanziell besser gestellten Mietern geführt und sich damit faktisch zu einer Vertreibungsabgabe entwickelt. Die betroffenen Städte und Gemeinden, insbesondere aber die Wohnungsunternehmen im Land, beklagten laut Gall eine zunehmend einseitige soziale Belegungsstruktur und in der Folge die Entstehung sozialer Brennpunkte. Da die Fehlbelegungsabgabe jeweils für ein Kalenderjahr erhoben werde, solle ihre Abschaffung aus fachlicher Sicht Ende 2006 erfolgen, sagte Gall. Zunehmend ins Visier geraten sei der der hohe Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Abgabe. Dieser habe nach dem Ergebnis einer Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg Ende 2004 durchschnittlich 28 Prozent betragen. Das Wirtschaftsministerium habe im selben Zeitraum sogar einen Anteil von insgesamt 31 Prozent errechnet. Dabei seien einem Aufkommen von 6,2 Mio. Euro Verwaltungsausgaben von etwa 1,75 Mio. Euro gegenübergestanden. Damit bestehe auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts kein angemessenes Verhältnis mehr zwischen Ertrag und Abgabe. Das Gericht habe im Zusammenhang mit einer anderweitigen Entscheidung in Sachen Fehlbelegungsabgabe bereits im Juni 1988 festgestellt, dass ein unangemessenes Verhältnis anzunehmen sei, wenn der Anteil der Verwaltungsausgaben erheblich mehr als 15 - 20 Prozent betrage. „Bei einer Befragung durch den Städtetag vom Dezember 2004 wollen jedoch 32 der 71 befragten Städte die Abgabe beibehalten, da sie unterm Strich für die Mehrzahl der Gemeinden die kommunalen Haushalte entlastet. Nur fünf sind für eine Abschaffung“, betonte Ausschussvorsitzende. Die Fehlbelegungsabgabe ist ein Anreiz für Mieter ab einem bestimmten Einkommen, von einer städtischen Sozialwohnung in eine Mietwohnung auf dem freien Markt zu ziehen. Die Abgabe ist unter anderem abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie der Größe der Wohnung und wird danach gestaffelt, wie weit das Einkommen die festgelegten Grenzen überschreitet.