Innenausschuss lehnt Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister ab
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich gegen eine Abschaffung der Altershöchstgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser in Baden-Württemberg ausgesprochen. Das Gremium votierte in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Juli 2015, mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion, wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte.
Heiler zufolge sah der Gesetzentwurf vor, die obere Altersgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser vollständig aufzuheben. Mit einem Änderungsantrag hierzu habe die FDP/DVP-Fraktion diese Änderung auf ehrenamtliche Bürgermeister ausweiten wollen. Dieser Antrag sei ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden, berichtete Heiler. Außerdem habe die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht und erklärt, dass der Ansatz der FDP/DVP-Fraktion zu weitgehend sei. Da es bei durch das Volk gewählten Bürgermeistern keine übergeordnete Stelle gebe, die über die Notwendigkeit eines Eintritts in den Ruhestand entscheiden könnte, sei eine klare Altersregelung notwendig. Jedoch sollten Wahlbeamte, die ihre Amtszeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen hätten, diese auch beenden können, so der CDU-Antrag. Auch dieser Änderungsantrag sei vom Innenausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, führte der Ausschussvorsitzende aus.
Die Regierungsfraktionen Grüne und SPD haben nach Angaben Heilers angekündigt, nach der parlamentarischen Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Altersgrenze für Bürgermeister vorzulegen. Zuvor seien intensive Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden vorgesehen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, sagte Heiler.