Innenausschuss setzt sich für zusätzliche Stellen beim Landespolizeiorchester ein

Stuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration setzt sich einstimmig dafür ein, die Einbringung erforderlicher zusätzlicher Stellen für das Landespolizeiorchester (LPO) im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2020/2021 zu prüfen. Das war das Ergebnis entsprechender Beratungen in der Sitzung am Mittwoch, 6. Februar 2019, zur Zukunft des LPO, einem Antrag von Grünen und CDU. „Das LPO fördert das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit und entfaltet eine besondere Werbewirksamkeit für den Polizeiberuf“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Karl Klein (CDU).

Als einziges Berufsblasorchester in der Trägerschaft des Landes genieße das LPO einen hervorragenden Ruf. Wie Karl Klein ausführte, seien aufgrund von Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2013, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, Einsparungen im Personalbereich des LPO angedacht und umgesetzt worden. Der Landtag habe letztlich entschieden, den Klangkörper auf 26 Musikerinnen und Musiker zu reduzieren. Dies sei sukzessive erfolgt durch die Streichung bereits unbesetzter Stellen sowie durch Nicht-Besetzungen von Stellen, die durch die Pensionierung von Polizeibeamten freigeworden sind. Im Haushalt 2018/2019 seien für das LPO insgesamt noch 30 Stellen ausgewiesen.

Bei den Beratungen im Ausschuss sei deutlich geworden, so Klein, dass die Umsetzung der beschlossenen Reduzierung des Klangkörpers die Gestaltung eines attraktiven musikalischen Programms erschwere. „Das Programm hat seine musikalische Vielseitigkeit eingebüßt und die verbliebenen Musiker werden mehr belastet“, hob der Vorsitzende hervor. Mit zahlreichen polizeiinternen Auftritten pro Jahr wie Vereidigungen, Amtseinführungen und Verabschiedungen sowie externen Auftritten wie Benefizkonzerten oder Staatsempfängen trage das LPO als der „gute Ton der Polizei“ maßgeblich zu einem erfolgreichen Verlauf und einem besonderen und feierlichen Rahmen der Veranstaltungen bei.

Im Übrigen habe das LPO in seinem Wirkungskreis weitere Arbeitsfelder erschlossen. So sei es Kooperationen mit der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen und dem Blasmusikverband Baden-Württemberg eingegangen. Auch das Angebot von Kinder- und Schülerkonzerten an und mit Kindertagesstätten, Schulen und Musikschulen sei ausgeweitet worden. „Diese innovativen und zukunftsweisenden Arbeitsfelder sind nur durch ein hohes, zusätzliches Engagement der Orchestermusiker und des musikalischen Leiters möglich“, gab Klein die Einschätzung des Ministeriums wieder. Ohne zusätzliche personelle Unterstützung sei langfristig diese Arbeit nicht weiter leistbar.

Um den Anspruch einer attraktiven musikalischen Vielseitigkeit und hohen Qualität des LPO für eine hochwertige Öffentlichkeitsarbeit für die Polizei und das Land gerecht zu werden, halte das Ministerium einen Klangkörper mit mindestens 32 Stellen, besser 38,5 Stellen, für erstrebenswert. „Dieser Auffassung hat sich der Ausschuss einstimmig angeschlossen“, berichtete Karl Klein.