Innenausschuss stimmt Gesetzentwurf zu
Spenden an Landkreise und Gemeinden sollen gesetzlich unbedenklich sein Stuttgart. Einstimmig hat der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch, 18. Januar 2006, dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zugestimmt. Dadurch solle gesetzlich klargestellt werden, dass eine Einwerbung und Annahme von Spenden seitens Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zu den dienstlichen Aufgaben der damit befassten Amtsträger der Gemeinden und Kreise gehöre, so Ausschussvorsitzender Reinhold Gall (SPD). Neu dabei sei, dass das Verfahren genau vorgegeben werde. Um den Anschein unlauteren Verhaltens zu vermeiden, entscheide zukünftig der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Annahme der Spende, in begründeten Fällen auch nicht öffentlich. Für den Bereich der Kleinspenden seien Vereinfachungen durch Sonderegelungen vorgesehen. Laut Gall werden Spenden von Privaten neben Steuern, Gebühren und Abgaben zunehmend wichtig zur Finanzierung kommunaler Aufgaben insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Dabei könne die Annahme von Zuwendungen im öffentlichen Dienst problematisch sein, weil sie mit der sonstigen Dienstausübung des jeweiligen Amtsträgers in Verbindung gebracht werden könne. „Um hier Klarheit zu schaffen zwischen unlauteren Zuwendungen und legalen Spenden und so dem Vorwurf der Korruption zu begegnen, ist der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der im Prinzip deckungsgleich mit einem SPD-Antrag vom Dezember 2005 ist, zu Beginn des Jahres auf den Weg gebracht worden“, erklärte Gall.