Innenausschuss stimmt mehrheitlich für Landeskatastrophenschutzgesetz
Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. November 2025, mit dem Gesetzentwurf der Landeregierung über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG) befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Ulli Hockenberger (CDU), mitgeteilt. „Der Innenausschuss hat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich dem Gesetzentwurf zugestimmt“, so Hockenberger. Mit der gesetzlichen Neuregelung solle der Katastrophenschutz weiter gestärkt und dessen Einsatzbereitschaft sichergestellt werden.
Das Katastrophenschutzgesetz regle die Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen und die Vorbereitung auf eine solche Bewältigung, legte Hockenberger dar. Das Gesetzgebungsverfahren werde für eine umfassende systematische Neufassung genutzt. Künftig gebe es eine schlüssige Aufteilung der aufeinanderfolgenden zeitlichen Schritte des Katastrophenschutzes. Die verwendeten Begriffe und die klare Zuweisung von Aufgaben zu Aufgabenträgern würden in der Neufassung präzisiert, ebenso die Regelungen zur Wahrnehmung der Leitung bei Katastrophen.
Die Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL), eine Schwelle unterhalb der Katastrophe, bleibe erhalten und Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten würden ergänzend aufgenommen. Die AEL ermögliche den rechtssicheren Einsatz von Kräften der Hilfsorganisationen, wenn die Schwelle der AEL überschritten sei. Überdies würden in der Neufassung präzisere Regelungen zur systematischen Vorbereitung der Katastrophenbewältigung aufgenommen. „Immer wichtiger werden ungebundene Spontanhelfende, die nun eine Regelung im Gesetz erfahren“, berichtete der Vorsitzende. Die Abgrenzung zwischen der ressortspezifischen Verantwortung zur Gefahrenabwehr und die Arbeit der Katastrophenschutzbehörden werde im Gesetz zudem deutlicher vorgenommen als bislang. Die nachhaltige Ehrenamtsförderung im Bevölkerungsschutz werde ausdrücklich als Aufgabe der obersten Katastrophenschutzbehörde (Innenministerium) benannt. Denn die tragende Säule des Katastrophenschutzes seien die vielen ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer.
Die landesweite Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz werde verstärkt. Die Kosten der Helferinnen und Helfer würden nun dem Land zugewiesen. Dies solle eine ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Abwicklung ermöglichen. Es werde außerdem eine Lagerhaltung für die wesentlichsten sächlichen Bedarfe des Katastrophenschutzes aufgebaut, fasste Hockenberger zusammen.
Der Innenausschuss hatte zuvor in einer öffentlichen Anhörung sechs Experten angehört. Vom Landkreistag Baden-Württemberg Dr. Tim Gerhäusser, vom Städtetag Baden-Württemberg Sebastian Ritter, Marco Krüger (Leitung Sicherheitsethik beim Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) Universität Tübingen, Michael Wegel (Präsident des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg e. V., Edmund Baur (Landesbeauftragter des Malteser Hilfsdienstes e. V.) sowie Marc Groß (Landesgeschäftsführer DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V.). Die Anhörung kann auf der Webseite des Landtags in der Mediathek aufgerufen werden:
https://www.landtag-bw.de/de/mediathek(externer Link)
Die Zweite Beratung des Gesetzesentwurfs ist in der Plenarsitzung am 3. Dezember 2025 vorgesehen.