Innenausschuss stimmt zu

Gesetzentwurf zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und Änderung des Naturschutzgesetzes Stuttgart. Mit dem vom Staatsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und einer von der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion beantragten Änderung des Naturschutzgesetzes hat sich der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 2. März 2005, befasst. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, mitteilte, stimmte das Gremium dem Gesetzentwurf einmütig zu. Nach Angaben Galls ist in dem Gesetzentwurf unter anderem vorgesehen, das Gebührenrecht zu erleichtern und mehr Kostentransparenz zu erreichen. Das Gesetz solle zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen und den Kommunen finanzielle Spielräume ermöglichen. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, das von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch mache. „Hierbei handelt es sich um ein zeitgemäßes Abgabenrecht“, so der Ausschussvorsitzende. Die von der CDU und FDP/DVP beantragte Änderung des Naturschutzgesetzes betrifft laut Gall die Anerkennung und Beteiligung von Naturschutzvereinen bei Gesetzesvorhaben. Wie Gall abschließend erklärte, wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom Innenausschuss an das Plenum zurücküberwiesen, wo er in zweiter, abschließender Lesung beraten werden kann.