Innenausschuss votiert einstimmig für Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. September 2025, mit dem Gesetzentwurf der Landeregierung zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz) befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Ulli Hockenberger (CDU), mitgeteilt. „Die Zustimmung zum Gesetzentwurf erfolgte einstimmig“, so Hockenberger.

Das Gesetz, das auf einen Vorschlag des Landkreistags Baden-Württemberg zurückgehe, eröffne Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, auf deren Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen befreit zu werden, erläuterte der Vorsitzende. „Mit dem Gesetz bekommen die Kommunen die Möglichkeit, eigene innovative Ideen einzubringen, ohne sich vorher mit dem Land abstimmen zu müssen“, erläuterte Hockenberger. Ziel des Gesetzes sei es, den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung und des Aufgabenverzichts zu erproben, ohne dass dabei die Erreichung gesetzlicher Ziele gefährdet werde.

Durch die Befreiung von Regelungen dürfe keine Gefahr für Leib und Leben von Menschen entstehen. Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter sowie überwiegende Belange des Gemeinwohls dürften nicht entgegenstehen. Dies sei im Ausschuss als wichtig erachtet worden, legte Hockenberger dar. Durch das vorgesehene Antrags- und Genehmigungsverfahren werde eine rechtsstaatliche Überprüfung der einzelnen Anträge gewährleistet und über die Bekanntmachung erteilter Genehmigungen etwa im Amtsblatt werde für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz hergestellt. Eine gemeinsame Plattform, auf der Ergebnisse publiziert werden können, sei zunächst nicht vorgesehen, habe der Minister erläutert. Er habe jedoch versichert, so Hockenberger, auch darüber mit den Kommunen im Austausch zu bleiben.

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz werde befristet bis 31. Dezember 2030. „Es stellt nur den Rahmen mit dem Ziel, erfolgreiche Erprobungen im jeweiligen Fachrecht landesweit und dauerhaft umzusetzen“, so der Ausschussvorsitzende. Überdies bestünde eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag. „Diese werden wir auch einfordern“, betonte Hockenberger. Denn sie stelle sicher, dass der Gesetzgeber über die Erprobung und deren Ergebnisse kontinuierlich unterrichtet werde.