Integrationsausschuss beschäftigt sich mit Anträgen zu ausländischen Fachkräften

Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat am Mittwoch, 28. Januar 2015, verschiedene Anträge zum Thema ausländische Fachkräfte beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. „Baden-Württemberg ist auf die Qualifizierung junger, motivierter Menschen als Fachkräfte angewiesen. Wenn die nötigen sprachlichen und sonstigen beruflichen Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden können, haben diese jungen Menschen gute Perspektiven“, betonte Schütz.

Schwerpunkte der Beratungen im Ausschuss waren Schütz zufolge die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen und Zulassung ausländischer Fachkräfte in Baden-Württemberg, die Nutzung des Fachkräftepotenzials der Flüchtlinge sowie die Umsetzung der beruflichen Anerkennung. Baden-Württemberg habe einen erheblichen Bedarf an qualifizierten Fachkräften.

Wie Katrin Schütz ausführte, lebten nach Angaben des Mikrozensus im Jahr 2012 1,99 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Baden-Württemberg. Von diesen hätten 934.000 Personen keinen beruflichen Abschluss erworben, 569.000 hätten ihren höchsten beruflichen Abschluss in Deutschland und 465.000 im Ausland erworben. „Das Vorliegen eines beruflichen Abschlusses hat Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung“, legte Schütz dar. So gingen von den Personen mit Migrationshintergrund ohne beruflichen Abschluss 53,2 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach, von den Personen, die ihren Abschluss im Ausland erworben hätten, seien es 78 Prozent. Bei den Personen mit deutschem Abschluss liege die Erwerbsbeteiligung mit 85,6 Prozent am höchsten.

Im Jahr 2013 sei 372 Personen und im Jahr 2014 zirka 430 Personen von der Zeugnisanerkennungsstelle ein Anpassungslehrgang als Nachqualifizierungsmaßnahme im Sinne des Landesanerkennungsgesetzes (LAnGBW) angeboten worden. „Eine schnellere Anerkennung bei Gesundheitsberufen muss angestrebt werden, weil das Land hier auch im Wettbewerb mit anderen Ländern steht“, so Schütz. Durch die Bezahlung von Menschen in einem Anpassungslehrgang, der für die berufliche Anerkennung erforderlich sei, werde ein Anreiz für die Menschen geschaffen, wieder ins Erwerbsleben einzutreten.

Die Landesregierung prüfe derzeit ein flankierendes Förderprogramm zu den auf Bundesebene im sogenannten „Asylkompromiss“ beschlossenen Erleichterungen im Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. „Es geht darum, Fördermaßnahmen für diese Zielgruppe durch Kooperationspartner von Bund, Kommunen und sonstigen Akteuren zu intensivieren“, erläuterte Katrin Schütz. Ziel sei es, durch eine Vernetzung bestehender Angebote und Kooperationen mit staatlichen und privaten Akteuren, aber auch durch neue bedarfsorientierte Maßnahmen des Landes, Flüchtlinge und Asylbewerber so zu fördern, dass sie ihre beruflichen Qualifikationen entfalten könnten. „Zur frühzeitigen Kompetenzfeststellung sind bereits in den Landeserstaufnahmestellen einsetzende Maßnahmen geplant“, sagte Schütz. Für diese Zielgruppe solle außerdem ein ergänzendes Sprachförderprogramm konzipiert und umgesetzt werden.