Integrationsausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu
Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat am Mittwoch, 18. November 2015, dem Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg einstimmig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. „Die mit diesem Gesetz weiter vereinfachte berufliche Anerkennung ermöglicht eine bessere Nutzung des vorhandenen Qualifikationspotenzials und damit eine stärkere Integration der Migranten im Land“, betonte Schütz. „Insbesondere die Einführung elektronischer Antragsverfahren bringt eine erhebliche Erleichterung.“
Das Gesetz trage zur Sicherung des Fachkräfteangebots, zur besseren Integration in Baden-Württemberg lebender Migrantinnen und Migranten sowie zur Eingliederung von neu Zuwandernden in den Arbeitsmarkt bei, erläuterte Katrin Schütz. „Ziel der jetzt eingeführten Vorwarnmechanismen ist darüber hinaus der Schutz der Bevölkerung“, so die Ausschussvorsitzende.
Schütz zufolge werde in Artikel 1 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dahingehend novelliert, dass grundlegende Bestimmungen zum Europäischen Berufsausweis aufgenommen werden. Die Änderungen beträfen darüber hinaus Regelungen zu einem europäischen Vorwarnmechanismus, zum partiellen Berufszugang, zu Fristen und einzureichenden Dokumenten. „Außerdem wird eine elektronische Antragstellung ermöglicht und es werden Vorschriften zur Statistik angepasst“, erläuterte Schütz.
Um die Einbindung eines einheitlichen Ansprechpartners in die Verfahrensabwicklung zu ermöglichen, sei ebenfalls eine Änderung in Artikel 2 nötig. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Änderungen des Anerkennungsberatungsgesetzes sowie der Gebührenverordnung. „Die Einbindung der Einheitlichen Ansprechpartner bringt in erster Linie für die Stadt- und Landkreise neue Aufgaben“, legte Schütz dar. Im Ausschuss war man sich ebenfalls darin einig, dass evtl. über eine Verordnung die Möglichkeit eingeräumt werden solle, die Kosten der Anerkennung zu erlassen.
Mit dem Gesetz über europäische Mitteilungspflichten zu im Erziehungsbereich tätigen Personen nach Artikel 4 würden für das Erziehungswesen die Vorschriften zur Umsetzung des Vorwarnmechanismus mit bereits bestehenden Mitteilungspflichten gebündelt. „Der erwartete entstehende Verwaltungsaufwand ist gering und gegenüber dem damit angestrebten Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt“, bemerkte die Ausschussvorsitzende.