Interfraktioneller Antrag im Wirtschaftsausschuss:
Fraktionen fordern faires und transparentes Verfahren bei der Entschuldung von Entwicklungsländern Stuttgart. In einem gemeinsamen Antrag fordern die vier Fraktionen des Landtags CDU, SPD, FDP/DVP und GRÜNE die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der internationalen Verhandlungen noch stärker als bisher für die Einführung eines fairen und transparenten Verfahrens bei der Entschuldung von Entwicklungsländern zu engagieren. Einstimmig angenommen wurde dieser Antrag in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch, 22. September 2004, im Rahmen der Behandlung einer Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Entwicklungszusammenarbeit im Wandel“. Wie die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, erläuterte, sind die finanziellen Ressourcen vieler Länder der Dritten Welt größtenteils durch den Schuldendienst gebunden und können deshalb nicht für wichtige, der nachhaltigen Entwicklung dieser Volkswirtschaften dienende Infrastrukturprogramme investiert werden. Um der anhaltenden Überschuldung und Verarmung der betroffenen Volkswirtschaften ein Ende zu setzen, bedürfe es eines fairen und transparenten Schiedsverfahren. Zur Durchsetzung dieses Zieles hätten im März 2003 lateinamerikanische Parlamentarier in Zusammenarbeit mit europäischen Experten die Erklärung von Montevideo verfasst. Entsprechend dem gemeinsamen parlamentarischen Antrag hätten nun auch die Fraktionen des Landtags im Wirtschaftsausschuss diese Erklärung unterzeichnet, so Netzhammer. Gleichzeitig werde die Aktion „erlassjahr.de-Entwicklung braucht Entschuldung“ unterstützt, ein breites gesellschaftliches Bündnis, dem unter anderem Landeskirchen, Diözesen, entwicklungspolitische Organisationen, Eine-Welt-Gruppen, Kirchengemeinden und Weltländen angehörten. Anlage Erklärung von Montevideo „Wir, die unterzeichnenden Parlamentarier/innen, sind besorgt über die anhaltende Schuldenkrise vieler Länder des Südens. Angesichts des vielfachen Scheiterns der bisherigen Umschuldungen von Auslandsverbindlichkeiten dieser Länder halten wir die Schaffung neuer fairer und transparenter Verfahren für notwendig, welche der anhaltenden Überschuldung und Verarmung der betroffenen Volkswirtschaften ein Ende setzen. Entschlossene Reformen auf der Ebene des internationalen Rechts sind notwendig. Den ewiggleichen Anpassungsprogrammen, die stets zu mehr Armut bei höherer Verschuldung geführt haben, muss ein Ende gesetzt werden. Im Unterschied zu jüngsten Vorschlägen des IWF, welche lediglich auf die Schlichtung wi-derstreitender Interessen von Gläubigern und Finanzmärkten abzielen, streben wir die Etablierung fairer und transparenter Verfahren an, welche fähig sind, die Überschuldungskrise als solche zu überwinden. Aus diesem Grund beteiligen wir uns an der Diskussion um ein internationales Schulden-Schiedsverfahren, welches auf rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere den akzeptierten Normen nationaler Insolvenzrechte, basieren. Ein solches Verfahren könnte umgehend umgesetzt werden. Es könnte die Überschuldungskrise überwinden und dabei die Souveränität der verschuldeten Länder ebenso respektieren, wie die Menschenrechte ihrer Bürger/innen und das Recht der Zivilgesellschaft, im Verfahren angehört zu werden. Als Parlamentarierinnen und Parlamentarier verpflichten wir uns, auf nationaler wie regionaler Ebene Gesetzesvorhaben zur Überwindung der Verschuldungskrise des Südens auf den Weg zu bringen. Dabei sollen die Prinzipien von Transparenz und Gleichbehandlung ebenso gewahrt werden wie der Schutz der Souveränität und das Recht der Völker auf wirtschaftliche Entwicklung.“