Internationale Schulen in Stuttgart und Salem erhalten 1,02 Millionen Euro Landeszuschuss

Stuttgart. Die internationalen Schulen in Baden-Württemberg erhalten im Jahr 2013 insgesamt einen Landeszuschuss in Höhe von 1,02 Millionen Euro. Die hierfür erforderliche Zustimmung hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. September 2013, einstimmig erteilt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, handelt es sich bei den geförderten Schulen um die International School of Stuttgart e.V., die International Christian School Stuttgart sowie das International College in Salem.

Wie Klein erläuterte, kann die International Christian School Stuttgart in diesem Jahr erstmals von der Förderung profitieren, und zwar in Höhe von 31.801 Euro. Zugleich handle es sich hierbei um den ersten Fall der Aufnahme einer neuen Schule seit das Finanz- und Wirtschaftsministerium für diesen Förderbereich zuständig sei. Die Förderung der International Christian School Stuttgart solle eine Anreizwirkung haben und als Anteilsfinanzierung gewährt werden. „Das Angebot der Schule wendet sich vor allem an internationale Familien, die für ihre Kinder eine englischsprachige, christliche Schulbildung mit einem hohen Standard und hohen sozialen und moralischen Werten suchen“, berichtete Klein.

Hinsichtlich des International College in Salem wies Klein darauf hin, dass hier die 152.103 Euro Landesmittel für die weitere Förderung des Bildungszweiges International Baccalaureate eingesetzt werden sollen. Den höchsten Zuschuss erhalte die International School of Stuttgart e.V. mit 840.296 Euro zur finanziellen Deckung des laufenden Schulbetriebs sowie für Investitionen bei der Ausstattung der Klassenzimmer mit Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssystemen, um eine moderne Gestaltung des Unterrichts zu ermöglichen.

Klein zufolge werden die internationalen Schulen bereits seit dem Jahr 2007 mit Haushaltsmitteln bezuschusst. Die von den Schulen eingereichten Förderbeträge würden von den zuständigen Regierungspräsidien geprüft. Maßgeblich seien die aktuellen Schülerzahlen sowie das jeweilige Förderkonzept. Die Rechtsgrundlagen für die Förderung der internationalen Schulen würden gegenwärtig vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nochmals überprüft, so der Ausschussvorsitzende.