Ja zu Weiterentwicklung von Integrationsprojekt des ZKM Projekt- und Finanzierungsplan muss vorgelegt werden
Stuttgart. Das vom Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe (ZKM) verwirklichte Projekt „Integration und Fernsehen“ wird vom Integrationsausschuss des Landtags grundsätzlich befürwortet. Einem entsprechenden Antrag der CDU stimmte der Integrationsausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 28. September 2011, mit großer Mehrheit zu. Außerdem werden das Integrationsministerium und der Antragsteller aufgefordert, dem Ausschuss einen konkreten Projekt- und Finanzierungsplan vorzulegen und Gespräche mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie dem Kultus- und dem Sozialministerium über die Komplementärfinanzierung des Landes zu führen. Abgelehnt hat die Ausschussmehrheit einen CDU-Antrag, in dem die Landesregierung ersucht wird, „sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Erfordernisses einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug von Ausländern einzusetzen“. Dies teilte die Vorsitzende des Integrationsausschusses, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. Wie die Ausschussvorsitzende ausführte, spricht das bis 30. September 2011 laufende ZKM-Projekt „Aðaç yaþ iken eðilir – Der Baum biegt sich in jungen Jahren“ gezielt türkischsprachige Familien an, um sie in den Entscheidungsprozess um die Berufswahl der heranwachsenden Familienmitglieder einzubeziehen. „Das Projekt hat es sich zum Ziel gemacht, unser Bildungs- und Ausbildungssystem für die Familien transparenter und attraktiver zu machen“, erläuterte Schütz. Durch die 16 kurzen Filme, die das türkische Fernsehen in türkischer Sprache ausstrahle, würden Beispiele gelingender Integration aus dem kulturellen Umfeld sichtbar. Diese Beispiele regten zur Nachahmung an und sollten Kinder und Jugendliche motivieren, einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung oder weiterführend den Weg eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums anzustreben. Im Institut für Medien, Bildung und Wirtschaft des ZKM würden seit 2001 Projekte mit Integrationsbezug durchgeführt. „Nach der erfolgreichen Anlaufphase ist es überaus sinnvoll, dieses Projekt weiterzuentwickeln“, betonte Schütz. Hierfür seien Zuschüsse des Landes in Höhe von rund 450.000 Euro erforderlich. Es sei begrüßenswert, dass sich der Ausschuss grundsätzlich für eine solche Weiterentwicklung ausgesprochen habe. Dies sei ein wertvoller Beitrag für die berufliche Bildung von Migranten. Nun müsse das Integrationsministerium seine Querschnittsaufgaben erfüllen.
Was die Thematik „Sprachnachweise beim Ehegattennachzug“ angeht, so war sich der Ausschuss Schütz zufolge einig, dass für die Integration der in Baden-Württemberg lebenden Ausländer deutsche Sprachkenntnisse unerlässlich seien. Den CDU-Antrag, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung der im Aufenthaltsgesetz verlangten Sprachkenntnisse einzusetzen, habe die Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt. Schütz wies darauf hin, dass für die Einführung dieser Regelung neben einer Erleichterung der Integration der nachziehenden Ehegatten die Verhinderung beziehungsweise die Abschwächung der Folgen von Zwangsehen maßgeblich gewesen seien. Grundgedanke sei, dass ein frühzeitiger Spracherwerb die Möglichkeiten begrenze, das Sozialleben der Opfer von Zwangsehen zu beschränken, so die Ausschussvorsitzende abschließend.