Ja zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit zur Senkung der Radio- und Fernsehgebühren

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der damit verbundenen Absenkung der monatlichen Rundfunkgebühren auf 17,50 Euro hat der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. März 2015, einstimmig zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mit. Die endgültige Entscheidung treffe der Landtag in seiner Plenarsitzung am kommenden Mittwoch, 11. März 2015.

Wie Scheffold erläuterte, wird mit dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Höhe des Rundfunkbeitrags neu festgesetzt. Damit werde die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht ausgesprochene Empfehlung für eine Senkung des Rundfunkbeitrags teilweise umgesetzt. Der Rundfunkbeitrag solle nun ab dem 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro im Monat auf dann 17,50 Euro monatlich reduziert werden. Entsprechend den Bedarfsermittlungen der KEF werde im Übrigen die Verteilung des Beitragsaufkommens zwischen den Anstalten leicht verändert. Darüber hinaus werde die Finanzausgleichsmasse des zugunsten des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen bestehenden ARD-Finanzausgleichs erhöht.

„Zur Umsetzung in Landesrecht bedarf der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bereits unterzeichnete 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag laut Artikel 50 Satz 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Landtags“, so Ausschussvorsitzender Scheffold.