Jetziger Entwurf für Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH überholt

Stuttgart. Der aktuelle Entwurf für den Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überholt. Darauf hat Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) am Mittwoch, 13. März 2013, in einem Gespräch mit Präsidiumsmitgliedern des Kantonsrates St. Gallen im Landtag hingewiesen. Das Thema Fluglärm war auch Gegenstand von Beratungen im Verkehrsausschuss, dessen Sitzung die Schweizer Delegation zeitweise verfolgt hatte.

Wolf nahm unter anderem Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2013 im Revisionsverfahren der Schweiz gegen die EU-Kommission. Darin sei bestätigt worden, dass die deutschen Maßnahmen zum Lärmschutz in Südbaden mit dem Europarecht vereinbar seien. „Damit haben die Bürgerinnen und Bürger in Südbaden Klarheit“, so der Landtagspräsident.

Laut Wolf wurde in dem Urteil zudem bestätigt, dass die Maßnahmen kein Verbot der Ausübung der Verkehrsrechte im deutschen Luftraum beinhalteten, sondern nur eine Änderung des An- und Abflugs bedeuteten. Dies müsse sich jetzt auch auf die Auslegung eines möglichen deutsch-schweizerischen Flugverkehrsabkommens auswirken. „Nun muss in Nachverhandlungen über ausreichende Sperrzeiten und fixe Routen Einvernehmen erzielt werden“, forderte Wolf. „Dabei müssen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger Südbadens stärker berücksichtigt werden. Nach jahrelangem Streit brauchen wir in Südbaden endlich eine Befriedung der Situation“, so Wolf abschließend.